Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), DB, MERCEDES-BENZ, Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511245666 694 VALENCIA 8018 ET45 ohne 66,6 710 2217 02/24
808 ET45 5/112
511245666 694 VALENCIA 8018 ET45 ohne 66,6 720 2200 02/24
808 ET45 5/112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 55559*00
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: PL 25 ARCEO KAPAK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W GA9; 12O Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
83N
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA Baureihe W213; nicht
110 - 270 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA; 57E All Terrain; nicht
245/45R18 100Y GA9; 12O E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG; DEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T; DEG; DEN
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76T; DEG;
DEN
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/45R18 95Y 12R; 5HR Baureihe W213; nicht
225/50R18 99W 12R E300e/E350e; nicht
235/45R18 97 YAR; 12O E300de; Allradantrieb;
245/40R18 97W 12I Heckantrieb;
245/45R18 100 GA9; 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55559*00
255/45R18 99 12A 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG; DEN
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Nabenkappe: PL 25 ARCEO KAPAK
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA; 204 AMG; 639; 639/4; R2CW; R2CLECA; 169;
638/2; 204; 207; 212; 245G; F2A; 204 K; 212K; 140 C; 245; 204 X;
246; R2CS; 215; 220; R1EC; 117; 140; F2B; 638; 638/1; 176
Zubehör : Nabenkappe: PL 25 ARCEO KAPAK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 169; 176; 204; 204 AMG;
204 K; 207; 212K; 245; 245G; 246
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : F2B; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW; 140; 140 C;
215; 220; 639; 639/4
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
225/40R18 91 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 26N; 26P Frontantrieb; inkl.
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26J; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 92 11A; 26N; 26P Limousine;
225/40R18 91 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 26B; 26N Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
§22 55559*00
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 215/40R18 89W A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 83G
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi;
570 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 91 electric drive; Kombi;
225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE; Kombilimousine;
57F; 570 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 215/40R18 89W A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 729; 73C;
§22 55559*00
245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 83G
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; CLA Limousine; CLA
26J Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; Frontantrieb;
57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi;
570 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 5 von 34
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 GA2; 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
235/35R18 90 11A; 26B; 26J Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 27H; 57F; Limousine;
570 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P EQB-Klasse; Elektro;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
§22 55559*00
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/55R18 100 11A; 26P GLB-KLASSE;
245/55R18 103 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26P GLA-KLASSE;
225/60R18 100 11A; 246; 248; 26P Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P Hybrid;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R18 103 11A; 24J; 24M; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B 76O
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 12Q; 5HR nicht All-Terrain;
nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 6 von 34
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 12I All-Terrain;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 12Q; 5HR nicht C 300 e; nicht
C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 26P bis
115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 26P; 68B e1*2001/116*0431*36;
235/35R18 90Y 11A; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 GA2; 11A; 27I; 57F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 98A; DEN
§22 55559*00
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 68B; 68T Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 Limousine;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
98A; DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26P; 6B2 Cabrio;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 26P; 6B3 Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 98A; DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y YBG; 11A; 26P; 5HR Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 225/45R18 95Y YBG; 11A; 26P; 5HR; Cabrio;
57E Kombilimousine; Coupe;
235/40R18 95Y 11A; 26P; 5HR; 6B2; Limousine;
67B Allradantrieb;
235/45R18 98 YAR; 11A; 26P; 6B3 Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O; 98A; DEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2 Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 GA2; 11A; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 98A; DEN
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 336 - 373 225/40R18 92XL 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2 Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 95V e1*2001/116*0457*24;
150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 24M; Kombi;
5GM; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 98A; DEN
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y bis
235/40R18 91Y e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 55559*00
721; 725; 73C; 74A;
98A; DEN
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 215/45R18 93 Kombi; Limousine;
225/40R18 92 11A; 248; 26P Allradantrieb;
225/45R18 95 11A; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
235/40R18 95 11A; 248; 26P; 27I Hybrid;
235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I 721; 725; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; CLA Limousine; CLA
26J Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; Frontantrieb;
57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE; Kombilimousine;
57F; 570 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 245/45R18 96 121 nicht e-/de Modelle
(PHEV); Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
§22 55559*00
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
FHI; TC2
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W GA9; 12O Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
83N
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA Baureihe W213; nicht
110 - 270 235/45R18 98 YAR; 12O; 5JA; 57E All Terrain; nicht
245/45R18 100Y GA9; 12O E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG; DEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T; DEG; DEN
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76T; DEG;
DEN
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/45R18 95Y 12R; 5HR Baureihe W213; nicht
225/50R18 99W 12R E300e/E350e; nicht
235/45R18 97 YAR; 12O E300de; Allradantrieb;
245/40R18 97W 12I Heckantrieb;
245/45R18 100 GA9; 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55559*00
255/45R18 99 12A 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG; DEN
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 95 GCO Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/40R18 95 GCO Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/40R18 95 Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 75I; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 GLK-Klasse;
235/55R18 100 Allradantrieb;
255/45R18 99 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O; DEG; DEN
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 367 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0005*.. 721; 725; 73C; 74A
638/1 K393 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; Lkw geschl. Kasten;
§22 55559*00
367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0020*.. 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; AGD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
MBN
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
AGD
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
75I
§22 55559*00
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: PL 25 ARCEO KAPAK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando, Torres
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 120 225/55R18 98 Torres; mit
225/60R18 100 Radhausverbreiterung
235/55R18 100 11A; 27I (Flap) Serie; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 55559*00
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 55559
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglic h.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§22 55559*00
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des K otflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es m öglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbr eiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 55559*00
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten A nhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleic hung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
§22 55559*00
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmes ssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83N) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
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320mm an der Vorderachse zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342m m an der
Vorderachse nicht zulässig.
FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
BREMBO nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
TC2) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 328 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
§22 55559*00
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
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Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55559*00
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55559*00
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
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Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
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Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§22 55559*00
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§22 55559*00
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 28 von 34
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 29 von 34
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55559*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§22 55559*00
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 55559*00
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 32 von 34
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 55559*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Seite: 33 von 34
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
§22 55559*00
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55559
ANLAGE: 12 Radtyp: VALENCIA 8018
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 03.06.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0360*..
Handelsbez.: Korando, Torres
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
§22 55559*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.