Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 50238*06 special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 50238*06 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH DE-67098 Bad Dürkheim 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: AT 757 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 50238*06 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 50238*06 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51105 Köln 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.03.2021 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 55046015 (6. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 50238*06 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 4-6 4. Ausfertigung 1-3 5. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 50238*06 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 50238*06 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 09.04.2021 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 50238*06 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Antares Typ AT 757 Radgröße 7.5J x17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B6 AT 757 B6 / ohne Ring 5/112/66,6 38 730 2180 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50238 Herstellerzeichen ATS Germany Radtyp und Ausführung AT 757 (s.o.) Radgröße 7.5J x17H2 §22 50238*06 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26 mm 120 27,5 S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=26 mm 140 28 Multipack: 54B Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/55R17 R37 A12 A14 A21 B8, B81 88-125 215/50R17 R37 T90 T91 A57 Car Lim e1*2001/116* 88-140 205/55R17 M+S V17 S01 0430*00-41; 88-140 215/50R17 M+S T90 T91 e13*2007/46*1084*.. 88-195 225/50R17 (FIN: WAUZZZ8K...) 88-195 235/45R17 88-195 235/50R17 A01 K1a K1b K2b K41 K45 K56 88-195 245/45R17 Audi A4 90-150 205/55R17 A11 R37 A14 A21 A57 B8, B81 90-150 215/50R17 A11 R37 Car Lim V00 e1*2001/116* 90-210 225/50R17 A91 V17 S01 0430*35-..; 90-210 235/45R17 A11 e13*2007/46* 90-210 245/45R17 A12 1084*19-.. (FIN: WAUZZZF4...) - incl. Facelift 2019 Audi A6 / A6 Avant 100-185 225/55R17 A39 A14 A21 A57 4G, 4G1 100-185 235/55R17 A12 Car Lim NA1 §22 50238*06 e1*2007/46*0436*..; 100-185 245/50R17 A12 S01 e13*2007/46*1147*.. 100-185 255/50R17 A12 - incl. Facelift 2014 100-245 225/55R17 A39 M+S 100-245 235/55R17 A12 M+S Audi A6 / A6 Avant 100-210 205/65R17 A91 146 A14 A21 A57 F2 100-210 215/60R17 A91 146 Car KOV L06 e1*2007/46*1801*.. 100-210 215/65R17 A12 146 Lim NoP Z17 100-210 225/60R17 A91 146 S01 100-210 235/55R17 A91 146 100-210 235/60R17 A12 146 100-210 245/55R17 A12 146 Audi A7 Sportback 140-245 235/55R17 A90 M+S A14 A21 A57 4G, 4G1 140-245 245/50R17 A12 M+S S01 e1*2007/46*0436*..; 140-245 255/50R17 A12 M+S e13*2007/46*1147*.. - incl. Facelift 2014 Audi Q5 (I) 100-110 225/65R17 A12 A58 M+S R09 A14 A21 S02 8R, 8R1, 8R2 100-200 235/65R17 A12 A57 M+S 142 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*.., e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012 Audi Q5 (I) 100-110 225/65R17 A58 M+S R09 A12 A14 A21 8R, 8R1, 8R2 100-200 235/65R17 M+S 142 KMV S02 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*..; e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012 - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi Q5 TFSIe, - 185,195 255/55R17 A12 M+S 146 A14 A21 A56 /Sportback(II) S02 FY e1*2007/46*1550*12-.. - Plug-in Hybrid - incl. Facelift 2021 Audi Q5, - 100-210 235/65R17 A91 M+S 142 A14 A21 A57 /Sportback(II) 100-210 255/55R17 A12 M+S 146 NoP S02 FY 100-210 255/60R17 A12 M+S 142 e1*2007/46*1550*.., e1*2007/46*1685*.. - incl. Facelift 2021 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den §22 50238*06 Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 7 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 146 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. §22 50238*06 A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 7 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04- fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 50238*06 K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 7 R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). §22 50238*06 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50238 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55046015 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5J x17H2 Typ AT 757 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 7 von 7 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. März 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 50238*06 Lambsheim, 25. März 2021 Blauth 00364271.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Bad Dürkheim, 13.05.2019 PFLEGEHINWEISE Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir- kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ- lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. Hersteller: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: kundenservice@supind.com www.ATSwheels.com Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019 CAREINSTRUCTIONS To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least minimize any damage through appropriate wheel care. REGULAR CLEANING If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion). CLEANING AGENTS We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system. ADVICE ON CLEANING When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out Use clean and soft sponges and brushes only Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended exposure/application time Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by the warranty. INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such services. Manufacturer: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: customerservice@supind.com www.ATSwheels.com