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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001111

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ AT 808
Hersteller                          ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                             Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                       Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                       (mm)
B6           AT 808 B6 / ohne Ring                     5/112/66,6         40       780      2200


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel       Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5           Kugel d=26 mm       120                     27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                          Audi

Handelsbezeichnung        kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   100-200          245/40R18     ECE                                  A12 A14 A21
B8, B81                                                                                       A57 Car Lim
e1*2001/116*                                                                                  S02
0430*35-...
e13*2007/46*
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 001111

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ AT 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 14. Juni 2016                                                      00251714.DOC




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