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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§22 52896, Erweiterung 02




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2


                            Genehmigungsnummer: 52896, Erweiterung 02
                            Approval number:

                            1.     Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                            2.     Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                            3.     Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   AUV 757
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                            Genehmigungsnummer: 52896, Erweiterung 02
                            Approval number:

                            4.     Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§22 52896, Erweiterung 02




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                            5.     Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                            6.     Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                            7.     Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   04.09.2020

                            8.     Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55057319 (3. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                            Genehmigungsnummer: 52896, Erweiterung 02
                            Approval number:

                            9.     Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1, 2, 6 - 9                                            2. Ausfertigung
                                   3-5                                                    3. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§22 52896, Erweiterung 02




                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                            10.    Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                   The indications given in the above mentioned test report including its
                                   annexes shall apply.

                                   Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                   2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                   von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                   wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                   The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                   2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                   are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                   essential systems - are met.

                            11.    Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                            12.    Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                            Genehmigungsnummer: 52896, Erweiterung 02
                            Approval number:

                            13.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                            14.    Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                            15.    Datum:        05.10.2020
                                   Date:

                            16.    Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§22 52896, Erweiterung 02




                                  Anlagen:
                                  Enclosures:
                                  Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                  According to index
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52896 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                                            Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                            D-67098 Bad Dürkheim
                                                            QM-Nr.: 49 02 0131806/1

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          AuVoRa
                            Typ                             AUV 757
                            Radgröße                        7.5Jx17 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                             (mm)
                            B6           AUV 757 B6 / ohne Ring              5/112/66,6         38        780     2200

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52896
§22 52896, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               ATS Germany
                            Radtyp und Ausführung           AUV 757 (s.o.)
                            Radgröße                        7.5Jx17 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                      Bund             Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel                            (Nm)            (mm)
                            S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26mm     120             27,5
                            S02   Schraube M14x1,5             Kugel d=26mm     140             28            Multipack: 54B

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Audi

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52896 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 7

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi A4                 88-125         205/55R17   R37                            A12 A19 A57
                            B8, B81                 88-125         215/50R17   R37 T90 T91                    A99 Car Lim
                            e1*2001/116*            88-140         205/55R17   M+S                            V17 S01
                            0430*00-41;             88-140         215/50R17   M+S T90 T91
                            e13*2007/46*1084*..     88-195         225/50R17
                            (FIN: WAUZZZ8K...)      88-195         235/45R17
                                                    88-195         235/50R17   A01 K1a K1b K2b K41 K45 K56
                                                    88-195         245/45R17
                            Audi A4                 90-150         205/55R17   A11 R37                        A19 A57 A99
                            B8, B81                 90-150         215/50R17   A11 R37                        Car Lim V00
                            e1*2001/116*            90-210         225/50R17   A91                            V17 S01
                            0430*35-..;             90-210         235/45R17   A11
                            e13*2007/46*            90-210         245/45R17   A12
                            1084*19-..
                            (FIN: WAUZZZF4...)
                            - incl. Facelift 2019
§22 52896, Erweiterung 02




                            Audi A6 / A6 Avant      100-185        225/55R17   A39                            A19 A57 A99
                            4G, 4G1                 100-185        235/55R17   A12                            B90 Car Lim
                            e1*2007/46*0436*..;     100-185        245/50R17   A12                            NA1 S01
                            e13*2007/46*1147*..     100-185        255/50R17   A12
                            - incl. Facelift 2014   100-200        225/55R17   A39 M+S
                                                    100-200        235/55R17   A12 M+S
                            Audi A6 / A6 Avant      120-210        205/65R17   A91                            A19 A57 A99
                            F2                      120-210        215/60R17   A91                            Car KOV L06
                            e1*2007/46*1801*..;     120-210        215/65R17   A12                            Lim MHy Z17
                                                    120-210        225/60R17   A91                            S01
                                                    120-210        235/55R17   A91
                                                    120-210        235/60R17   A12
                                                    120-210        245/55R17   A12
                            Audi A7 Sportback       140-200        235/55R17   A90 M+S                        A19 A57 A99
                            4G, 4G1                 140-200        245/50R17   A12 M+S                        B90 S01
                            e1*2007/46*0436*..;     140-200        255/50R17   A12 M+S
                            e13*2007/46*1147*..
                            - incl. Facelift 2014
                            Audi Q5                 100-110        225/65R17   A12 A58 M+S R09                A19 A99 S02
                            8R, 8R1, 8R2            100-200        235/65R17   A12 A57 M+S
                            e1*2001/116*0473*..;
                            e1*2001/116*0497*..,
                            e13*2007/46*1083*..;
                            e13*2007/46*1179*..
                            - incl. Facelift 2012
                            Audi Q5                 100-110        225/65R17   A58 M+S R09                    A12 A19 A99
                            8R, 8R1, 8R2            100-200        235/65R17   M+S                            KMV S02
                            e1*2001/116*0473*..;
                            e1*2001/116*0497*..;
                            e13*2007/46*1083*..;
                            e13*2007/46*1179*..
                            - incl. Facelift 2012
                            - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52896 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi Q5                 100-210        235/65R17   A91 M+S                               A19 A57 A99
                            FY                      100-210        255/55R17   A12 M+S                               NoP S02
                            e1*2007/46*1550*..,     100-210        255/60R17   A12 M+S
                            e1*2007/46*1685*..
                            Audi Q5 TSFI e          185            235/65R17   A91 M+S 153                           A19 A56 A99
                            FY                      185            255/55R17   A12 M+S                               S02
                            e1*2007/46*1550*12-..   185            255/60R17   A12 M+S 153
                            - PlugIn-Hybrid

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§22 52896, Erweiterung 02




                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                            210 km/h                100% 100% 100%
                            220 km/h                97%    100% 100%
                            230 km/h                94%    100% 100%
                            240 km/h                91%    100% 100%
                            250 km/h                -      95%      100%
                            260 km/h                -      90%      100%
                            270 km/h                -      85%      100%
                            280 km/h                -      -        95%
                            290 km/h                -      -        90%
                            300 km/h                -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52896 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            153      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1530 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.
§22 52896, Erweiterung 02




                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                            Achse 1.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 52896, Erweiterung 02




                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                            ohne Allradlenkung (4WS).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                            NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                            235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung).

                            NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).


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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.
§22 52896, Erweiterung 02




                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                            Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                            V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                            Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                            Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                            Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                            Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                            Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                            Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                            Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                            Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                            Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                            Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                            Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                            Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                            Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                            Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                            Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                            Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52896 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55057319 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17 H2 Typ AUV 757
                            Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§22 52896, Erweiterung 02




                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 4. September 2020




                            Blauth                                                                 00350488.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            Hinweisblatt „Radabdeckung“

                            Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                            Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                            erhältlich sind, gem. den Auflagen

                            K1a, K1b, K1c und
                            K2a, K2b, K2c

                            hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                            kleben.

                                                                        Vorderachse
§22 52896, Erweiterung 02




                            Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                            Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                            Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                            Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                                        Hinterachse




                            Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                            Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                            Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                            Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 13.05.2019


PFLEGEHINWEISE
Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir-
kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ-
lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt
werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion
zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
      	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
      	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
      	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
	       von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
      	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
	       maximale Einwirkzeit
      	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
      	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
      	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
      	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	       unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
      	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden

Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.



Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019


CAREINSTRUCTIONS
To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions.
While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or
at least minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we
recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and
the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage
(chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying,
surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
     	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
     	 Use clean and soft sponges and brushes only
     	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
     	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
	      recommended exposure/application time
     	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
     	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
     	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
	      manufacturer’s instructions
     	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes

Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can
lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not
covered by the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com