Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 1 von 6 Teilegutachten Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO bei Einzelabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO. I. Beschreibung der Sonderräder Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH Industriegebiet 67098 Bad Dürkheim Vertrieb: ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Industriegebiet 67098 Bad Dürkheim Handelsmarke: ATS I.1 Sonderraddaten Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: 7036 Radgröße nach Norm: 7 J x 13 H2 Einpreßtiefe: 20 +/- 0,5 mm Zul. Radlast: 450 kg Zul. Abrollumfang: 1855 mm Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflectroniert (Chrom-Effekt) I.2 Radanschluß Befestigungsart: mit 4 Kegelbundmuttern Gewinde M 12 x 1,5 die mitgeliefert werden (VS-Set 0042) Anzugsmoment der Radschrauben bzw. muttern: 100 Nm Lochkreisdurchmesser: 100 +/- 0,1 mm Mittenlochdurchmesser des Rades: 57,1 + 0,1 mm Zentrierungsart: Mittenzentrierung I.3 Kennzeichnung der Sonderräder Stylingseite Anschlußseite Fabrikmarke: ATS Radtyp: 7036 Felgengröße: 7 J x 13 H2 Einpresstiefe: E 20 Typzeichen: KBA Herkunftsmerkmal: Made in Germany Herstellungsdatum: Fertigungsmonat u. -jahr Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 2 von 6 I.4 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: - Adam Opel AG, Rüsselsheim, bzw. - General Motors Espana S.A., Spanien Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. zulässige Reifen- Auflagen und (KW) bezeichnung größe und Auflagen Hinweise Kadett-C-Coupe 29-77 Opel Kadett 8855 185/55R13 A3,A4,A5,A6,A7,A8, (G1,R71) A12,A21,B1,K21,K22, 29-77 8855/1 185/60R13 K23,K24,K27,K28, (R71) X33 29-85 8855/2 185/65R13 (R71) Kadett-C-L 29-44 8854 195/55R13 (G1) Kadett-C 29-44 8853 195/70R13 (G1) 29-44 A124 205/50R13 (G1) 29-55 A 124/1 205/60R13 Kadett-C-City 29-44 A 125 P215/50R13 (G1) 29-55 A 125/1 225/45R13 (G1,R71) Kadett-C- 29-44 8856 Caravan 29-44 8856/1 29-55 8856/2 Manta-A-L 44-77 Opel Manta 7376 185/60R13 A3,A4,A5,A6,A7,A8, (G1,K2,K3,R71) A12,A21,B1,K27,X33 44-77 7376/1 185/65R13 (K2,K3,K21,R71) Manta-A 44-77 7377 205/60R13 (K8,K21,K22,K23, 44-77 7377/1 K24,K26) P215/50R13 Ascona-A-L 44-77 Opel Ascona 7405 (G1,K8,K21,K22, K23,K24,K26) 44-77 7405/1 Ascona-A 44-77 7406 44-77 7406/1 Ascona-A- 44-66 7447 Voyage 44-66 7447/1 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 3 von 6 I.4 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: - Adam Opel AG, Rüsselsheim, bzw. - General Motors Espana S.A., Spanien Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. zulässige Reifen- Auflagen und (KW) bezeichnung größe und Auflagen Hinweise Manta-B 40 - 81 Manta B 9669 185/60R13 A3,A4,A5,A6,A7,A8, (G1,K1,K2,R71) A12,A21,B1,K27,K28, 40 - 81 9669/1 185/65R13 X33 (K1,K2,R71) 55 - 81 9669/2 185/70R13 (K1,K2,R71) 40 - 81 A 866 195/55R13 (G1,K1,K2) 55 - 81 A 866/1 195/70R13 (K1,K2) Ascona-B 40 - 74 Ascona B 9668 205/50R13 Dunlop SP Sport 2000 55 - 81 9668/1 (G1,K1,K2) 205/60R13 (K1,K2) P215/50R13 (G1,K1,K2) 225/60R13 (K21,K22) Auflagen und Hinweise: A3. Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich- tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 3 StVZO). A4. Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits- bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig- keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt 1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig- keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen- fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen- fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz von 9 km/h addiert werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 4 von 6 Auflagen und Hinweise: A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll- umfang verwendet werden. A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbe- dingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. B1. Vor Montage sind eventuell vorhandene Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Brems- scheiben bzw. -trommeln zu entfernen. G1. Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken- zählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. K1. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 1 eine aus- reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K2. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus- reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K3. Gegebenenfalls ist durch Aufweiten der Kotflügel an Achse 1 eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /Reifenkombination sicherzustellen. K8. Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstiger geeigneter Maßnahmen sicherzustellen. K21. Durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K22. Durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K23. Durch Aufweiten der Kotflügel bzw. Ausschneiden der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine aus- reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 5 von 6 Auflagen und Hinweise: K24. Durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile oder Ausschneiden der Radhausausschnitt- kanten an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicher- zustellen.Werden die Radhäuser ausgeschnitten, so ist das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb nicht mehr geeignet, es sei denn, die ursprüngliche Festigkeit der Radhäuser kann durch zusätzliche Maßnahmen wieder hergestellt werden. K26. An Achse 2 ist durch Nacharbeiten, Anpassen oder Entfernen der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K27. Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstiger geeigneter Maßnahmen herzustellen. K28. Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstiger geeigneter Maßnahmen herzustellen. R71. Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist in Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen. X33. Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 900 kg. Bei Fahrzeugen mit zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 900 kg ist diese auf 900 kg zu begrenzen. I.5 Spurverbreiterung Durch die Einpreßtiefe von 20 mm ergeben sich Spurverbreiterungen unter 2 %. II. Dauerfestigkeitsprüfung Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz e.V. liegt vor. III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für Krafträder" geprüft. An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Prüfberichtsnr.: 55 2407 99 Stand: 11/99 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: 7036 Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH LK: 4/100 Seite 6 von 6 IV. Schlußbescheinigung Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 6 und ist nur als Einheit gültig. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz e.V. akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95 Lambsheim, den 29. November 1999 Dipl.-Ing. P. Lüdcke amtl. anerkannter Sachverständiger Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim