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							Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 1 von 6
                                                  Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Einzelabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.

I.   Beschreibung der Sonderräder
     Hersteller:                                Stahlschmidt & Maiworm GmbH
                                                Industriegebiet
                                                67098 Bad Dürkheim

     Vertrieb:                                  ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
                                                Industriegebiet
                                                67098 Bad Dürkheim

     Handelsmarke:                             ATS

I.1 Sonderraddaten

     Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:             7036
     Radgröße nach Norm:                        7 J x 13 H2
     Einpreßtiefe:                              20 +/- 0,5 mm
     Zul. Radlast:                              450 kg
     Zul. Abrollumfang:                         1855 mm
     Oberflächenbehandlung:                     Lackbeschichtung, ww. reflectroniert (Chrom-Effekt)

I.2 Radanschluß
     Befestigungsart:                           mit 4 Kegelbundmuttern Gewinde M 12 x 1,5 die mitgeliefert werden
                                                (VS-Set 0042)

     Anzugsmoment der Radschrauben
     bzw. muttern:                              100 Nm

     Lochkreisdurchmesser:                      100 +/- 0,1 mm

     Mittenlochdurchmesser des Rades:           57,1 + 0,1 mm

     Zentrierungsart:                           Mittenzentrierung

I.3 Kennzeichnung der Sonderräder

                            Stylingseite                                                   Anschlußseite

                 Fabrikmarke:         ATS
                      Radtyp:         7036
                 Felgengröße:         7 J x 13 H2
                Einpresstiefe:        E 20
                  Typzeichen:         KBA
           Herkunftsmerkmal:          Made in Germany
           Herstellungsdatum:         Fertigungsmonat u. -jahr




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 2 von 6

I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                            - Adam Opel AG, Rüsselsheim, bzw.
                                                               - General Motors Espana S.A., Spanien

Typ                   Motorleist.     Handels-               ABE-Nr.        zulässige Reifen-        Auflagen und
                      (KW)            bezeichnung                           größe und Auflagen       Hinweise
Kadett-C-Coupe        29-77           Opel Kadett            8855           185/55R13                A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                            (G1,R71)                 A12,A21,B1,K21,K22,
                      29-77                                  8855/1         185/60R13                K23,K24,K27,K28,
                                                                            (R71)                    X33
                      29-85                                  8855/2         185/65R13
                                                                            (R71)
Kadett-C-L            29-44                                  8854           195/55R13
                                                                            (G1)
Kadett-C              29-44                                  8853           195/70R13
                                                                            (G1)
                      29-44                                  A124           205/50R13
                                                                            (G1)
                      29-55                                  A 124/1        205/60R13

Kadett-C-City         29-44                                  A 125          P215/50R13
                                                                            (G1)
                      29-55                                  A 125/1        225/45R13
                                                                            (G1,R71)
Kadett-C-             29-44                                  8856
Caravan
                      29-44                                  8856/1

                      29-55                                  8856/2

Manta-A-L             44-77           Opel Manta             7376           185/60R13                A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                            (G1,K2,K3,R71)           A12,A21,B1,K27,X33
                      44-77                                  7376/1         185/65R13
                                                                            (K2,K3,K21,R71)
Manta-A               44-77                                  7377           205/60R13
                                                                            (K8,K21,K22,K23,
                      44-77                                  7377/1          K24,K26)
                                                                            P215/50R13
Ascona-A-L            44-77           Opel Ascona            7405           (G1,K8,K21,K22,
                                                                             K23,K24,K26)
                      44-77                                  7405/1

Ascona-A              44-77                                  7406

                      44-77                                  7406/1

Ascona-A-             44-66                                  7447
Voyage
                      44-66                                  7447/1




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 3 von 6

I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                            - Adam Opel AG, Rüsselsheim, bzw.
                                                               - General Motors Espana S.A., Spanien

Typ                   Motorleist.     Handels-               ABE-Nr.        zulässige Reifen-        Auflagen und
                      (KW)            bezeichnung                           größe und Auflagen       Hinweise
Manta-B               40 - 81         Manta B                9669           185/60R13                A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                                                                            (G1,K1,K2,R71)           A12,A21,B1,K27,K28,
                      40 - 81                                9669/1         185/65R13                X33
                                                                            (K1,K2,R71)
                      55 - 81                                9669/2         185/70R13
                                                                            (K1,K2,R71)
                      40 - 81                                A 866          195/55R13
                                                                            (G1,K1,K2)
                      55 - 81                                A 866/1        195/70R13
                                                                            (K1,K2)
Ascona-B              40 - 74         Ascona B               9668           205/50R13 Dunlop
                                                                            SP Sport 2000
                      55 - 81                                9668/1         (G1,K1,K2)
                                                                            205/60R13
                                                                            (K1,K2)
                                                                            P215/50R13
                                                                            (G1,K1,K2)
                                                                            225/60R13
                                                                            (K21,K22)

Auflagen und Hinweise:

A3.      Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder
         Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO
         über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich-
         tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
         (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 3 StVZO).

A4.      Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
         bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen
         eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig-
         keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt
         1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig-
         keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu
         addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100
         % und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen
         wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz
         von 9 km/h addiert werden.




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 4 von 6
Auflagen und Hinweise:

A5.      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A6.      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
         umfang verwendet werden.

A7.      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck zu beachten ist.

A8.      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern
         verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
         entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
         der Befestigungsteile einzuhalten.

A12.     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.

A21.     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit
         Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779
         entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbe-
         dingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

B1.      Vor Montage sind eventuell vorhandene Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Brems-
         scheiben bzw. -trommeln zu entfernen.

G1.      Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
         zählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige
         angeglichen werden muß, kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
         Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K1.      Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 1 eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K2.      Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K3.      Gegebenenfalls ist durch Aufweiten der Kotflügel an Achse 1 eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
         /Reifenkombination sicherzustellen.

K8.      Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstiger
         geeigneter Maßnahmen sicherzustellen.

K21.     Durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine ausreichende
         Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K22.     Durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
         Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K23.     Durch Aufweiten der Kotflügel bzw. Ausschneiden der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 5 von 6
Auflagen und Hinweise:

K24.     Durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile oder Ausschneiden der Radhausausschnitt-
         kanten an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicher-
         zustellen.Werden die Radhäuser ausgeschnitten, so ist das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb nicht
         mehr geeignet, es sei denn, die ursprüngliche Festigkeit der Radhäuser kann durch zusätzliche
         Maßnahmen wieder hergestellt werden.

K26.     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten, Anpassen oder Entfernen der Radhausinnenkotflügel bzw. der
         Kunststoffeinsätze eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K27.     Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder
         sonstiger geeigneter Maßnahmen herzustellen.

K28.     Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder
         sonstiger geeigneter Maßnahmen herzustellen.

R71.     Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist
         in Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen
         Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.

X33.     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast an Achse 1 größer als 900 kg. Bei Fahrzeugen mit
         zulässiger Achslast an Achse 2 größer als 900 kg ist diese auf 900 kg zu begrenzen.




I.5 Spurverbreiterung
Durch die Einpreßtiefe von 20 mm ergeben sich Spurverbreiterungen unter 2 %.




II. Dauerfestigkeitsprüfung
Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz e.V. liegt vor.




III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 durchgeführt.




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Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 2407 99
Stand:              11/99
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: 7036
Hersteller:         Stahlschmidt & Maiworm GmbH                   LK:      4/100
                                                                                                        Seite 6 von 6

IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 6 und ist nur als Einheit gültig.




Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz e.V. akkreditiert von
der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter
DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95




Lambsheim, den 29. November 1999



Dipl.-Ing. P. Lüdcke
amtl. anerkannter Sachverständiger




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim