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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001179

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55099616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 3

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
W3           EVO 706 W3 / ohne Ring                 5/120/72,6         31       690     2080


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°    110                       25
S03       Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°    130                       27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            85-160         205/55R16     A10 ECE                             A14 A19 Car
390L, -/X                                                                                 Lim S02
e1*2001/116*
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe            85-160         205/55R16     A32 ECE                             A14 A19 Car
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                                    Lim S02
N1
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-147         205/55R16     A10 ECE M+S                         A14 A19 Cbo
392C, 390X, 3C                                                                            Cpe S02
e1*2001/116*0346*..,
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-151         205/60R16     A10 ECE                             A14 A19 Lim
3L                                                                                        S03
e1*2007/46*0314*05-..
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001179

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55099616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Touring       85-151         205/60R16     A10 ECE                                 A14 A19 Car
3K, 3K-N1                                                                                  S03
e1*2007/46*0315*06-..
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 4er-GranCoupé 100, 105           205/60R16     A10 ECE                                 A14 A19 A58
3C                                                                                         Lim S03
e1*2007/46*0316*10-..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001179

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55099616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 3

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 21. Dezember 2016                                                          00262152.DOC




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