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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51148, Erweiterung 02




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


                             Genehmigungsnummer: 51148                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   EVO 706
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 51148                         Erweiterung: 02
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51148, Erweiterung 02




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   15.01.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55099516 (3. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 51148                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1                                                      2. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 51148, Erweiterung 02




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51148                       Erweiterung: 02
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        27.01.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 51148, Erweiterung 02




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51148 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806/1

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Evolution
                             Typ                             EVO 706
                             Radgröße                        7Jx16 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             W6           EVO 706 W6 / ohne Ring              5/112/66,7         52        670    2020

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51148
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               ATS Germany
                             Radtyp und Ausführung           EVO 706 (s.o.)
                             Radgröße                        7Jx16 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
                             Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                         Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe           85-103         195/60R16     A90 M+S                                 A14 A19 A58
                             F1H                     85-103         205/55R16     A12                                     Flh V16 Z16
                             e1*2007/46*2018*..      85-103         215/55R16     A12                                     S01
                                                     85-103         225/50R16     A01 A12 K2b
                             BMW 2er Active Tourer 70-141           195/65R16     A31 M+S R09                             A14 A19 A57
                             UKL-L, F2AT             70-141         205/60R16     A91                                     B29 Flh V00
                             e1*2007/46*             70-141         215/55R16     A12                                     V16 S01
                             0371*13-..;             70-141         215/60R16     A12
                             e1*2007/46*1675*..      70-141         225/55R16     A01 A12 K2b
                             BMW 2er Gran Tourer     70-110         195/65R16     A31 M+S R09 134                         A14 A19 A57
                             UKL-L, F2GT             70-110         205/60R16     A91 134                                 B29 V00 V16
                             e1*2007/46*             70-110         215/55R16     A12 134                                 Ver S01
                             0371*18-..;             70-110         215/60R16     A12 134
                             e1*2007/46*1677*..      70-110         225/55R16     A01 A12 K2b 134
                             Mini Clubman            75-110         195/60R16     A31 A58 M+S                             A14 A19 Car
                             One/Cooper ,/D,/S       75-110         205/55R16     A12 A58                                 V00 V16 S01
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             UKL-L, FMK              75-110         215/55R16     A01 A12 A58 K2b
                             e1*2007/46*             75-110         225/50R16     A01 A12 A58 K2b
                             0371*19-..,             75-155         205/55R16     A12 A57 M+S
                             e1*2007/46*1683*..      75-155         215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S
                             Mini One/Cooper ,/D, /S 55-100         195/50R16     K2b                                     A01 A12 A14
                             UKL-L, FML2, FML4,      55-155         195/50R16     K2b M+S                                 A19 A58 Cbo
                             FMCA                    55-155         195/55R16     K2b                                     Flh S01
                             e1*2007/46*
                             0371*10-..,
                             e1*2007/46*1678*..,
                             e1*2007/46*1679*..,
                             e1*2007/46*1680*..,
                             - 3/5-Türer / Cabrio

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
                             der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
                             sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                             nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
                             Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                            Seite 3 von 5
                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V       W       Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%     100% 100%
                             230 km/h                 94%     100% 100%
                             240 km/h                 91%     100% 100%
                             250 km/h                 -       95%     100%
                             260 km/h                 -       90%     100%
                             270 km/h                 -       85%     100%
                             280 km/h                 -       -       95%
                             290 km/h                 -       -       90%
                             300 km/h                 -       -       85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
                             ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                             verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             134     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                             zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                             bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                             ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                             oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                             Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
                             ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                             oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
                             Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                             vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                             auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                             Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
                             Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                           Seite 4 von 5
                             A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                             auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                             auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                             Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
                             Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                             verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse     Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16       205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16       215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16       215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16       225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16       225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16       225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16       225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16       235/50R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                             Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan
                             (z.B. Verso, Gran, ...)


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51148 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16 H2 Typ EVO 706
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                        Seite 5 von 5
                             Z16      Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                             Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                             gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                             Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                             Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                             Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 15. Januar 2020




                             Laux                                                                     00335627.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             Hinweisblatt „Radabdeckung“

                             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                             erhältlich sind, gem. den Auflagen

                             K1a, K1b, K1c und
                             K2a, K2b, K2c

                             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                             kleben.

                                                                         Vorderachse
§ 22 51148, Erweiterung 02




                             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                                         Hinterachse




                             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 13.05.2019


PFLEGEHINWEISE
Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir-
kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ-
lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt
werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion
zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
      	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
      	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
      	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
	       von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
      	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
	       maximale Einwirkzeit
      	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
      	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
      	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
      	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	       unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
      	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden

Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.



Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019


CAREINSTRUCTIONS
To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions.
While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or
at least minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we
recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and
the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage
(chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying,
surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
     	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
     	 Use clean and soft sponges and brushes only
     	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
     	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
	      recommended exposure/application time
     	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
     	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
     	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
	      manufacturer’s instructions
     	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes

Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can
lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not
covered by the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com