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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55088816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W3           EVO 757 W3 / ohne Ring                  5/120/72,6         43        750    2160


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°           130                    27,5
S03       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°            120                    25


Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe            70-175          225/45R17     A91 ECE                             A14 A19 A57
1K2                                                                                        Y84 S02
e1*2007/46*0273*04-..
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe            70-175          225/45R17     A91 ECE                             A14 A19 A57
1K4                                                                                        Y85 S02
e1*2007/46*0283*04-..
- ab Modelljahr 2012
- incl. Facelift 2015
- 5 Türer
BMW 2er-Reihe           100-185          225/45R17     A91 ECE                             A14 A19 A57
1C                                                                                         Cbo Cpe S02
e1*2007/46*0277*08-..
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200         225/50R17     A10 ECE                             A14 A19 Lim
560X                                                                                       S03
e1*2001/116*0322*..
BMW 5er-Touring 4x4      145-200         225/50R17     A10 ECE                             A14 A19 Car
560X                                                                                       S03
e1*2001/116*0322*..
BMW M135i /M140i         235-250         225/45R17     A91 ECE M+S                         A14 A19 A57
1K2/1K4                                                                                    Flh S02
e1*2007/46*0273*04-..
e1*2007/46*0283*04-..
- incl. Facelift 2015
BMW M235i /M240i        240, 250         225/45R17     A91 ECE M+S                         A14 A19 A57
1C                                                                                         Cbo Cpe S02
e1*2007/46*0277*08-..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55088816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001178

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55088816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


Lambsheim, 15. November 2016                                                         00259917.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim