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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51147 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Evolution
Typ                             EVO 757
Radgröße                        7,5Jx17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
W6           EVO 757 W6 / ohne Ring              5/112/66,7         52        700    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51147
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           EVO 757 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx17 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51147 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 225xe Active    100            195/55R17    A90 M+S R70 T92                   A14 A19 A56
Tourer Hybrid       100            205/50R17    A12                               Flh S02
UKL-L, F2AT         100            205/55R17    A12
e1*2007/46*         100            215/50R17    A01 A12 K2b
0371*21-..;         100            215/55R17    A01 A12 K2b
e1*2007/46*1675*..  100            225/50R17    A01 A12 K2b
                    100            235/45R17    A01 A12 K2b
                    100            245/45R17    A01 A12 K2b
BMW 2er Active      70-170         195/55R17    A90 M+S R70                       A14 A19 A57
Tourer              70-170         205/50R17    A12                               Flh V00 V17
UKL-L, F2AT         70-170         205/55R17    A12                               S02
e1*2007/46*         70-170         215/50R17    A01 A12 K2b
0371*13-..;         70-170         215/55R17    A01 A12 K2b
e1*2007/46*1675*..  70-170         225/50R17    A01 A12 K2b
                    70-170         235/45R17    A01 A12 K2b
                    70-170         245/45R17    A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Tourer 70-141         195/55R17    A90 M+S R70 T88 T92               A14 A19 A57
UKL-L, F2GT         70-141         205/50R17    A12 T89 T93                       V00 V17 Ver
e1*2007/46*         70-141         205/55R17    A12                               S02
0371*18-..;         70-141         215/50R17    A01 A12 K2b
e1*2007/46*1677*..  70-141         215/55R17    A01 A12 K2b
                    70-141         225/50R17    A01 A12 K2b
                    70-141         235/45R17    A01 A12 K2b
                    70-141         245/45R17    A01 A12 K2b
BMW X1              85-170         205/60R17    M+S                               A12 A14 A19
UKL-L, F1X          85-170         215/55R17    M+S                               A57 S02
e1*2007/46*         85-170         215/60R17    M+S
0371*19-..;         85-170         225/55R17
e1*2007/46*1676*..
Mini Clubman        75-110         205/50R17    A01 A58 K2b                       A12 A14 A19
One/Cooper ,/D,/S   75-110         215/50R17    A01 A58 K2b                       Car V00 V17
UKL-L, FMK          75-155         195/55R17    A57 M+S R70                       S02
e1*2007/46*         75-155         205/50R17    A01 A57 K2b M+S
0371*19-..,         75-155         215/50R17    A01 A12 A57 K2b M+S
e1*2007/46*1683*..  75-155         225/45R17    A01 A57 K2b
                    75-155         235/45R17    A01 A57 K2b
Mini Countryman     100-110        205/60R17                                      A12 A14 A19
FMX                 100-110        215/55R17                                      A57 KMV S02
e1*2007/46*1682*..  100-110        215/60R17
                    100-155        205/60R17    M+S
                    100-155        215/55R17    M+S
                    100-155        215/60R17    M+S
                    100-155        225/55R17
Mini Countryman SE  100            205/60R17    M+S                               A12 A14 A19
FMX                 100            215/55R17    M+S                               A56 KMV S02
e1*2007/46*1682*..  100            215/60R17    M+S
- Hybrid            100            225/55R17




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51147 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51147 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51147 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55088716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ EVO 757
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/45R17     235/40R17
Nr.   2   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   3   205/55R17     225/50R17
Nr.   4   215/40R17     245/35R17
Nr.   5   215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr.   6   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   7   215/55R17     235/50R17
Nr.   8   225/50R17     245/45R17, 255/45R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Juli 2017




Blauth                                                                 00275427.DOC




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