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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001201

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55089516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W3           EVO 808 W3 / ohne Ring                  5/120/72,6         30        830    2160


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°           130                    27,5
S03       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°            120                    25


Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid     225, 235        245/45R18     A32 ECE                             A14 A19 A58
HY                                                                                         L05 Lim S02
e1*2007/46*0323*..
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-300         245/50R18     A10 ECE                             A14 A19 A84
GT, K-N1                                                                                   Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                        S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-300         245/50R18     A10 ECE                             A14 A19 Flh
GT, K-N1                                                                                   L05 NBF S02
e1*2007/46*0215*..;
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe            100-330         245/45R18     A32 ECE                             A14 A19 A58
5L                                                                                         A84 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                         S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe            100-330         245/45R18     A32 ECE                             A14 A19 A57
5L                                                                                         L05 Lim S02
e1*2007/46*0363*..
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring          100-330         245/45R18     A32 ECE                             A14 A19 A58
5K, K-N1                                                                                   A84 Car F40
e1*2007/46*0455*..,                                                                        L04 S02
e1*2007/46*0508*..
- mit Allradlenkung




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GUTACHTEN zur ECE R-124 001201

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55089516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Touring        100-330        245/45R18   A32 ECE                                A14 A19 A57
5K, K-N1                                                                                 Car F40 L05
e1*2007/46*0455*..,                                                                      S02
e1*2007/46*0508*..
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230-330        245/45R18   A32 ECE                                A14 A19 A84
6C                                                                                       Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..                                                                       S02
BMW 7er (V)            235            245/50R18   A10 ECE                                A14 A19 A84
ActiveHybrid           235, 330       245/50R18   A10 ECE M+S                            NBF S02
HY, 3-HY, 7L
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V)      155-400        245/50R18   A10 ECE                                A14 A19 A84
701, 7L                                                                                  L04 NBF S02
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)      155-400        245/50R18   A10 ECE                                A14 A19 L05
701, 7L                                                                                  NBF S02
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X1                 85-190         225/45R18   A32 ECE                                A14 A19 S03
X1, X-N1, X1-N1
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 001201

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55089516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




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GUTACHTEN zur ECE R-124 001201

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55089516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18 H2 Typ EVO 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

S03     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 17. November 2016                                                         00260191.DOC




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