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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51215 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                     ATS Leichtmetallräder GmbH
                                 Bruchstraße 34
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Evolution
Typ                              EVO 909
Radgröße                         9Jx19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
WZ1          EVO 909 WZ1 / FZ29 Ø 74,1-72,6        5/120/72,6         37       1000    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51215
Herstellerzeichen                ATS Germany
Radtyp und Ausführung            EVO 909 (s.o.)
Radgröße                         9Jx19 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     110                      25
S03       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                      27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Allrad           135-170        235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 T87 T88 T91    A01 A07 A12
346X                     135-170        255/30R19   K2c K44 R03 T91                    A14 A19 Car
e1*98/14*,2001/116*      135-170        265/30R19   K2c K44 R03 T89 T91                K42 K56 Lim
0144*..                                                                                R21 V19 S02
BMW 3er-Compact          85-141         235/35R19   G01 K41 T87 T88                    A01 A07 A12
346K                     85-141         255/30R19   R03                                A14 A19 K1c
e1*98/14*0167*..,        85-141         265/30R19   K44 R03 R70 T89                    K2c K42 K45
e1*2001/116*0167*..                                                                    K56 V19 S02
BMW 3er-Reihe            77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 T87 T88 T91    A01 A07 A12
346C, 346R               77-170         255/30R19   K2c K44 R03 T91                    A14 A19 Cbo
e1*98/14,2001/116*       77-170         265/30R19   K2c K44 R03 T89 T91                Cpe K42 K56
0112, 0146*..                                                                          V19 S02
BMW 3er-Reihe            77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 T87 T88 T91    A01 A07 A12
346L                     77-170         255/30R19   K2c K44 R03 T91                    A14 A19 Car
e1*97/27*0097*..,        77-170         265/30R19   K2c K44 R03 T89 T91                K42 K56 Lim
e1*98/14*0097*..                                                                       R21 V19 S02
BMW 3er-Reihe            85-240         255/30R19   A01 Car K2b K6b Lim R03 T91        A07 A12 A14
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240         265/30R19   A01 Car K2b K6b Lim R03 T89 T93    A19 V19 S02
N1
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 4er-GranCoupé     100-250           225/40R19   T93                                A07 A12 A14
3C                    100-250           235/35R19   A01 K2b T91                        A19 A57 Lim
e1*2007/46*0316*10-.. 100-250           255/30R19   A01 K2b K6g K8d R03 T91            V19 S03
                      100-250           255/35R19   A01 K2b K6g K8d R03
                      100-250           265/30R19   A01 K2b K6g K8d R03 T93
                      100-250           275/30R19   A01 K2c K6h K6i K8m R03
BMW 4er-Reihe         100-250           225/40R19   Cbo Cpe T89 T93                    A07 A12 A14
3C                    100-250           235/35R19   A01 Cbo Cpe K2b T91                A19 A57 V19
e1*2007/46*0316*08-.. 100-250           255/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03 T91    S03
                      100-250           255/35R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03
                      100-250           265/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03 T89
                                                    T93
                         100-250        275/30R19   A01 Cbo Cpe K2c K6h K6i K8m R03
BMW X3                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99                        A07 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        245/45R19                                      A19 B90 V19
e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/40R19   A01 K1a K2b T00 T96                S03
e1*2007/46*0454*..       100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99                        A07 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        245/45R19                                      A19 B90 V19
e1*2007/46*              100-230        255/40R19   A01 K1a K2b T00 T96                S03
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51215 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99                          A07 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        245/45R19                                        A19 B90 KMV
e1*2007/46*              100-230        255/40R19   T00 T96                              V19 S03
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW Z4                   110-195        235/35R19   G01 K14 K1c K2b K41                  A01 A07 A12
Z85                      110-195        245/30R19   K14 K1c K2c K42                      A14 A19 Cbo
e1*2001/116*0219*..      110-195        255/30R19   K2c K42 K56 R03                      Cpe V19 S02
                         110-195        265/30R19   K2c K42 K56 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51215 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51215 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   3   235/45R19     255/40R19
Nr.   4   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr.   5   245/45R19     275/40R19
Nr.   6   245/50R19     275/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51215 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55103216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Dezember 2016




Blauth                                                               00262424.DOC




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