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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001195

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55103316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
WZ1          EVO 909 WZ1 / ohne Ring                 5/120/74,1         48       1000    2260


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°    140                       27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                   155-330         255/50R19     A10 ECE                             A14 A19 KOV
X5, X-N1                                                                                   NBF S02
e1*2007/46*0421*10-..
e1*2007/46*0454*11-..
- ab Modell 2014
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                   155-330         255/50R19     A10 ECE                             A14 A19 KMV
X5, X-N1                                                                                   NBF S02
e1*2007/46*0421*10-..
e1*2007/46*0454*11-..
- ab Modell 2014
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                   155-330         255/50R19     A10 ECE                             A14 A19 KMV
X70, X5, X-N1                                                                              NBF S02
e1*2001/116*0420*..;
e1*2007/46*
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                   155-330         255/50R19     A10 ECE                             A14 A19 KOV
X70, X5, X-N1                                                                              NBF S02
e1*2001/116*0420*..;
e1*2007/46*
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001195

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55103316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 9Jx19 H2 Typ EVO 909
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 18. Januar 2017                                                   00263469.DOC




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