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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Mizar
Typ                             MZ 657
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
M8           MZ 657 M8 / ohne Ring               5/112/66,6         38       580       2020

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52884
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           MZ 657 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                      Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                            (Nm)             (mm)
S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm     130              27
S02   Schraube M14x1,5             Kugel d=28mm     130              27              Multipack: 54A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Infiniti
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                           ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Infiniti QX30 AWD         125, 155        215/60R17   A91 112                            A14 A21 A56
H15                       125, 155        225/55R17   A12                                S02
e11*2007/46*2977*..       125, 155        225/60R17   A12 110
                          125, 155        235/55R17   A12 112
A-Klasse                  66-135          205/45R17   T88                                A12 A14 A21
176, 245G                 66-135          205/50R17   A01 K2b                            A57 Flh S01
e1*2007/46*0928*..;       66-160          205/50R17   A01 K2b M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
A-Klasse                  80-165          205/50R17                                      A12 A14 A21
F2A                       80-165          205/55R17   A01 K5d                            A58 P35 V17
e1*2007/46*1829*..        80-165          215/50R17   A01 K1a K5d K6f K7a                Y85 S01
(FIN: WDD177...)          80-165          225/50R17   A01 K1a K1b K2b K5d K6f K7a
B-Klasse                  66-135          205/45R17   A33 T88                            A14 A21 A57
246, 245G                 66-135          205/50R17   A01 A12 K2b                        NoE S01
e1*2007/46*0751*..;       66-155          205/50R17   A01 A12 K2b M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
B-Klasse                  85-140          205/50R17                                      A12 A14 A21
F2B                       85-140          205/55R17   A01 K5b                            A58 F24 P35
e1*2007/46*1909*..        85-140          215/50R17   A01 K1a K2b K5d K6f K7a            V17 S01
                          85-140          225/50R17   A01 K1c K2b K4i K5d K6f K7i
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/50R17   A90                                A14 A21 A58
245G                      65 (132)        205/55R17   A90                                Flh KMV S01
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        215/50R17   A12
(28kWh-Batterie)          65 (132)        225/50R17   A12
C-Klasse                  85-155          205/55R17   A32 116                            A14 A21 A58
204                       85-155          215/50R17   A90 116                            B03 Lim Z16
e1*2001/116*              85-155          225/50R17   A12 116                            S01
0431*29-..
- incl. Facelift 2018
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         85-155          205/55R17   A32 T91 T95 116                    A14 A21 A58
204K                      85-155          215/50R17   A90 T91 T95 116                    B03 Car Z16
e1*2001/116*              85-155          225/50R17   A12 116                            S01
0457*25-..
- incl. Facelift 2018
(FIN: WDD205...)
CLA-Coupe                 85-165          205/55R17                                      A12 A14 A21
F2CLA                     85-165          215/50R17   A01 K1a K1b K2b K5d K7a            A58 Lim P35
e1*2007/46*1912*..        85-165          225/50R17   A01 K1a K1b K2b K4i K5d K6f K7a    V17 S01
(FIN: WDD118...)
CLA-Klasse                80-130          205/45R17   T88                                A12 A14 A21
117, 245G                 80-130          205/50R17   A01 K2b                            A57 Lim S01
e1*2007/46*1007*..;       80-160          205/50R17   A01 K2b M+S
e1*2001/116*
0470*04-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse Shooting     80-130         205/45R17     T88                                     A12 A14 A21
Brake                   80-130         205/50R17     A01 K2b                                 A57 Car S01
245G                    80-160         205/50R17     A01 K2b M+S
e1*2001/116*
0470*12-..
GLA-Klasse              80-155         215/60R17     A13 112                                 A14 A21 A57
245G                    80-155         225/55R17     A12                                     Flh S01
e1*2001/116*            80-155         225/60R17     A12 110
0470*06-..              80-155         235/55R17     A12 112

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                               Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

110     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

112     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                             Seite 5 von 7

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F24      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K5d      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6f      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K7a   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 6 von 7

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    195/40R17       215/35R17
Nr. 2    195/45R17       215/40R17
Nr. 3    205/40R17       225/35R17
Nr. 4    205/45R17       235/40R17
Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17       225/50R17
Nr. 7    215/40R17       245/35R17
Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17       235/50R17
Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17       255/45R17
Nr. 16   235/55R17       255/50R17
Nr. 17   235/60R17       255/55R17
Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).

Z16      Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. September 2019




Blauth                                                                    00329042.DOC




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