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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806/1

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Mizar
Typ                               MZ 657
Radgröße                          6,5Jx17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M8           MZ 657 M8 / ohne Ring                 5/112/66,6         49       580     2020

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52884
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             MZ 657 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx17 H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm     130                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                66-135         205/45R17     A13 T88                                 A14 A21 A57
176, 245G               66-135         205/50R17     A33                                     Flh S01
e1*2007/46*0928*..;     66-160         205/50R17     A33 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
A-Klasse                80-120         205/50R17                                             A12 A14 A21
F2A                     80-120         205/55R17                                             A58 B29 P35
e1*2007/46*1829*..      80-120         215/50R17                                             V17 Y85 S01
(FIN: WDD177...)        80-120         225/50R17
B-Klasse                66-135         205/45R17     A13 T88                                 A14 A21 A57
246, 245G               66-135         205/50R17     A33                                     NoE S01
e1*2007/46*0751*..;     66-155         205/50R17     A33 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
B-Klasse                85-120         205/50R17                                             A12 A14 A21
F2B                     85-120         205/55R17                                             A58 B29 F24
e1*2007/46*1909*..      85-120         215/50R17                                             P35 V17 S01
                        85-120         225/50R17
CLA-Coupe               85-120         205/55R17     A94                                     A14 A21 A58
F2CLA                   85-120         215/50R17     A12                                     B29 Lim P35
e1*2007/46*1912*..      85-120         225/50R17     A12                                     V17 S01
(FIN: WDD118...)
CLA-Klasse              80-130         205/45R17     A13 T88                                 A14 A21 A57
117, 245G               80-130         205/50R17     A33                                     Lim S01
e1*2007/46*1007*..;     80-160         205/50R17     A33 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting     80-130         205/45R17     A13 T88                                 A14 A21 A57
Brake                   80-130         205/50R17     A33                                     Car S01
245G                    80-160         205/50R17     A33 M+S
e1*2001/116*
0470*12-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 4 von 5

A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F24      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    195/40R17       215/35R17
Nr. 2    195/45R17       215/40R17
Nr. 3    205/40R17       225/35R17
Nr. 4    205/45R17       235/40R17
Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17       225/50R17
Nr. 7    215/40R17       245/35R17
Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17       235/50R17
Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52884 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060719 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ MZ 657
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. September 2019




Blauth                                                                    00329044.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim