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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000775

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55044815 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17H2 Typ MZ 757
                       Hersteller                          ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                       führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                       36.M1        MZ 757 M1 / ohne Ring                   5/112/66,6         36       790      2180


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel d=28 mm       130                      45


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                          Mercedes-Benz

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
R124 000775, Erw. 01




                       Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       GLC-Klasse                100-190        235/65R17     A10 ECE                              A14 A21 A57
                       204X                                                                                        S02
                       e1*2001/116*
                       0480*16-..
                       (FIN: WDC253...)

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000775

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55044815 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17H2 Typ MZ 757
                       Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                       einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                       6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                       Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                       TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                       Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                       geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                       dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
R124 000775, Erw. 01




                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



                       Lambsheim, 06. September 2017                                                        00277863.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim