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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001180

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8Jx19H2 Typ MZ 809
Hersteller                          ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
M1           MZ 809 M1 / ohne Ring                   5/112/66,6         38       890      2280


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel d=28 mm       130                      45


Verwendungsbereich

Hersteller                          Mercedes-Benz

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse                120-180        235/55R19     A32 ECE                              A14 A21 A56
204X                                                                                        MHy S02
e1*2001/116*
0480*16-..
(FIN: WDC253...)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001180

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx19H2 Typ MZ 809
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 15. Dezember 2016                                                          00262046.DOC




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