GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 34 67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0411009 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Mizar Typ MZ 858 Radgröße 8,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M8 MZ 858 M8 / ohne Ring 5/112/66,6 48 790 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50259 Herstellerzeichen ATS Germany Radtyp und Ausführung MZ 858 (s.o.) Radgröße 8,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28mm 130 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A-Klasse 66-135 215/40R18 T85 T89 A07 A12 A14 176, 245G 66-160 225/40R18 A01 K2b A21 A57 Flh e1*2007/46*0928*..; 66-160 235/35R18 A01 K1a K2b T86 T90 S02 e1*2001/116* 66-160 235/40R18 A01 K1a K2b K5d 0470*04-.. C-Klasse 88-225 225/40R18 T88 T89 T91 A07 A12 A14 204 88-225 235/35R18 T86 T90 A21 Cpe Lim e1*2001/116*0431*.. 88-225 235/40R18 R02 V18 S02 - Limousine/Coupe 88-225 235/40R18 A01 G01 R03 - incl. Facelift 2011 88-225 245/35R18 A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T88 (FIN: WDD204...) T89 T92 88-225 255/35R18 A01 K2b K42 K56 R03 C-Klasse 85-180 225/45R18 A32 A07 A14 A21 204 85-180 235/40R18 A12 A58 Lim MHy e1*2001/116* 85-180 245/40R18 A12 R03 V18 S02 0431*29-.. 85-180 255/40R18 A01 A12 K2b R03 (FIN: WDD205...) 85-180 255/40R18 A12 K2h R03 C-Klasse Coupé / 115-180 225/45R18 A32 A07 A14 A21 Cabrio 115-180 235/40R18 A12 A58 Cbo Cpe 204 115-180 245/40R18 A12 R03 V18 S02 e1*2001/116* 115-180 255/40R18 A01 A12 K2b R03 0431*37-.. 115-180 255/40R18 A12 K2h R03 (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 88-200 235/35R18 T90 A07 A12 A14 204K 88-225 225/40R18 T89 T91 T92 A21 Car V18 e1*2001/116*0457*.. 88-225 235/40R18 R02 S02 - incl. Facelift 2011 88-225 235/40R18 A01 G01 R03 T91 T93 (FIN: WDD204...) 88-225 245/35R18 A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89 T92 88-225 255/35R18 A01 K2b K42 K56 R03 T90 T94 C-Klasse T-Modell 85-180 225/45R18 A32 T91 T95 A07 A14 A21 204K 85-180 235/40R18 A12 T91 T95 A58 Car MHy e1*2001/116* 85-180 245/40R18 A12 R03 V18 S02 0457*25-.. 85-180 255/40R18 A01 A12 K2b R03 (FIN: WDD205...) 85-180 255/40R18 A12 K2h R03 E 500 300 245/40R18 A32 T93 T97 A07 A14 A21 212 A57 F38 Lim e1*2001/116* S02 0501*09-.. ab Facelift 2011 - incl. Facelift 2013 - mit Luftfederung (FIN: WDD212...) E 500 T-Modell 300 245/40R18 A32 T97 A07 A14 A21 212K A57 Car F38 e1*2007/46*0200*08-.. S02 ab Facelift 2011 - incl. Facelift 2013 - mit Luftfederung (FIN: WDD212...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse 100-225 225/40R18 A10 R37 T91 T92 A07 A14 A21 212 100-225 235/40R18 A10 R37 T91 T93 A57 F38 Lim e1*2001/116*0501*.. 100-225 255/35R18 A12 R03 T90 T94 NoH V01 V18 - mit Luftfederung 100-285 245/40R18 A32 T93 T97 S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse 100-225 225/40R18 A10 R37 T91 T92 A07 A14 A21 212, 212G 100-225 235/40R18 A10 R37 T91 T93 A57 F39 Lim e1*2001/116*0501*..; 100-225 255/35R18 A12 R03 T90 T94 NoH V01 V18 e1*2007/46*0484*.. 100-245 245/40R18 A32 S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse T-Modell 100-215 235/40R18 A10 R37 T95 X77 158 A07 A14 A21 212 K 100-245 245/40R18 A32 T97 158 A57 Car F42 e1*2007/46*0200*.. NoH S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse T-Modell 100 - 215 235/40R18 A10 NoD R37 T95 X77 158 A07 A14 A21 212 K 100 - 285 245/40R18 A32 T97 158 A57 Car F38 e1*2007/46*0200*.. NoH S02 - mit Luftfederung - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 7 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 158 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 7 F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 7 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. V01 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50259 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55049315 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ MZ 858 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 7 von 7 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/45R18 225/40R18 Nr. 2 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 3 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 4 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 5 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 6 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 7 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 8 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 9 245/35R18 255/35R18 Nr. 10 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. September 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. September 2016 Blauth 00256793.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim