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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0927-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10Jx20H2 Typ RL 10020 und
                                11Jx20H2 Typ RL 11020
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 4

Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          Racelight                    Racelight
Typ                             RL 10020                     RL 11020
Radgröße                        10Jx20H2                     11Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
45.S5       RL 10020.45.S5 / ohne Ring      5/130/71,5            45         670    2100
58.S5       RL 11020.58.S5 / ohne Ring      5/130/71,5            58         680    2200

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               ATS                          ATS
Radtyp und Ausführung           RL 10020 (s.o.)              RL 11020 (s.o.)
Radgröße                        10Jx20H2                     11Jx20H2
Einpresstiefe                   ET 45                        ET 58
Giessereikennzeichen            SM                           SM
Herkunftsmerkmal                Made in Germany              Made in Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm   130                      29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-068610-A00-V03 und 10-0691-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0927-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx20H2 Typ RL 10020 und
                               11Jx20H2 Typ RL 11020
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Panamera        155-405        255/40R20       K1c K5d K5i R02                   0A1 A02 A04
970, -N, -H, -HN        155-405        285/35R20       R03                               A05 A06 A07
e13*2007/46*0970*..,    155-405        295/35R20       R03                               A08 A09 A12
e13*2007/46*1143*..;                                                                     A18 A57 A99
e13*2007/46*1160*..;                                                                     Lim R21 V20
e13*2007/46*1161*..                                                                      S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0927-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10Jx20H2 Typ RL 10020 und
                                11Jx20H2 Typ RL 11020
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 10 255/40R20                285/35R20, 295/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0927-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx20H2 Typ RL 10020 und
                               11Jx20H2 Typ RL 11020
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim im Juli 2010 bzw. August
2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Lambsheim im Juli 2010
durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. November 2013




Blauth                                                                        00202840.DOC




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