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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer              ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH
                                 Bruchstraße 34
                                 67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                                 Achse 1                       Achse 2
Modell                           Racelight                     Racelight
Typ                              RL 859                        RL 1109
Radgröße                         8,5Jx19H2                     11Jx19H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
49.S5         RL 859.49.S5 / ohne Ring           5/130/71,5         49         670   2100

50.S5         RL 1109.50.S5 / ohne Ring          5/130/71,5         50         670   2100


Kennzeichnungen                  Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen                ATS                           ATS
Radtyp und Ausführung            RL 859 (s.o.)                 RL 1109 (s.o.)
Radgröße                         8,5Jx19H2                     11Jx19H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen             SM                            SM
Herkunftsmerkmal                 Made in Germany               Made in Germany
Herstelldatum                    Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel 28        130                 29


Prüfungen

Die Gutachten Nr.55032410 und Nr.55032010 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Porsche

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
911                   221-254        235/35R19         K45 R02                           A02 A04 A05
996                   221-254        245/30R19         K1a K45 R02                       A06 A08 A09
e13*95/54*0031*..,    221-254        305/25R19         K2b K42 K44 K80 R03               A12 A18 A78
e13*98/14*0031*..     221-254        315/25R19         K2b K42 K44 K80 R03               A99 Cbo Cpe
                                                                                         P11 PV9 R21
                                                                                         S01
911 Carrera 4, 4S   239-254          295/30R19         A12 R03 R35                       A02 A04 A05
997                 239-300          235/35R19         A12 K1a K1b R02 R35               A06 A07 A08
e13*2001/116*0137*. 239-300          235/35R19         A12 K1a K1b M+S R02               A09 A18 A56
                    239-300          295/30R19         A63 M+S R03                       A78 A99 Cbo
                    239-300          305/30R19         A12 R03 R35                       Cpe R21 Skb
                                                                                         VP9 S01
911 GT3               265            235/35R19         K45 R02 Y87                       A02 A04 A05
996                   265            245/30R19         K1a K45 R02 Y87                   A06 A08 A09
e13*98/14*0031*..     265            305/25R19         K2c K42 K44 K80 R03               A12 A18 A78
                      265            315/25R19         K2c K42 K44 K80 R03               A99 Cpe DS5
                                                                                         P11 PV9 R21
                                                                                         S01
911 Turbo             309,331        235/35R19         K45 R02                           A02 A04 A05
996 Turbo             309,331        245/30R19         K1a K45 R02                       A06 A08 A09
e13*98/14*0059*..     309,331        305/25R19         K42 R03                           A12 A18 A56
                      309,331        315/25R19         K2b K42 K46 R03                   A78 A99 Cbo
                                                                                         Cpe PV9 R21
                                                                                         Skb S01
911 Turbo           280-390          235/35R19         A12 K1a K1b R02 R35               A02 A04 A05
997 Turbo           280-390          235/35R19         A12 K1a K1b M+S R02               A06 A07 A08
e13*2001/116*0177*. 280-390          295/30R19         A63 M+S R03                       A09 A18 A56
                    280-390          305/30R19         A12 R03 R35                       A78 A99 Cbo
                                                                                         Cpe R21 Skb
                                                                                         VP9 S01
Porsche 911, 911S   239-300          235/35R19         K1a K1b R02                       A02 A04 A05
997                 239-300          295/30R19         K2c K42 R03                       A06 A07 A08
e13*2001/116*0137*. 239-300          305/30R19         K2c K42 K44 K56 R03               A09 A12 A18
                                                                                         A58 A78 A99
                                                                                         Cbo Cpe R21
                                                                                         VP9 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A78    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe:                    schwarz
Ventillänge [mm]:               49
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:          590 387 bzw. 590 388
Ventilfarbe:                    grün
Ventillänge [mm]:               48
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:          590 307 bzw. 590 308
Ventilfarbe:                    orange
Ventillänge [mm]:               51
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:          590 357 bzw. 590 358
Ventilfarbe:                    keine
Ventillänge [mm]:               43
BERU Artikel-Nr.:               0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:          590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm]. Werden die Mindesteinschraubtiefen bzw. Umdrehungen unterschritten, so sind längere
Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustellen,
ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um 45°
nach hinten umzulegen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                 305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0485-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps RL 859 und RL 1109 wurden in Lambsheim, im
März 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 09.06.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 9.Juni 2010




Blauth                                                                       00152012.DOC




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