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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51422 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 605
Radgröße                        6Jx15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B8           SY 605 B8 / Z10 Ø70,0-67,1          5/114,3/67,1           47       710     2015

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51422
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 605 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    Multipack: 23
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                    Multipack: 23
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    Multipack: 23

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Ioniq Hybrid    77,2          195/60R15   A39                             A19 A58 A99
AE                      77,2          195/65R15   A39                             Flh NoE S04
e4*2007/46*1157*..      77,2          205/60R15   A91
                        77,2          215/60R15   A12
Hyundai i30 /-cw        66-105        185/65R15   A13 R09                         A19 A99 B03
FD, FDH                 66-105        195/60R15   A33 R37                         B30 Car Flh
e11*2001/116*0313*.     66-105        195/65R15   A33                             S02
e11*2001/116*0343*.     66-105        205/60R15   A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100        195/65R15   A13                             A17 A19 A58
GDH, GDH-HME            66-100        205/60R15   A13                             A99 B81 Car
e11*2007/46*0337*..;    66-100        215/60R15   A12                             Cpe Flh X82
e11*2007/46*0338*..;                                                              S02
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai i30 /-cw        70-103        195/65R15   A33                             A19 A58 A99
PDE                     70-103        205/60R15   A33                             B81 Car Flh
e11*2007/46*3807*..     70-103        215/60R15   A12                             X82 S04
Hyundai ix20            57-94         195/65R15   A13                             A19 A58 A99
JC, JC-HME              57-94         205/60R15   A90                             Flh S02
e4*2007/46*0207*..;     57-94         215/60R15   A12
e4*2007/46*0223*..;
e13*2007/46*1605*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carnival, Sedona    93-121        215/65R15   A11                             A19 A99 S03
UP                      93-121        225/60R15   A12 T95 T96
e11*98/14*0112*..
Kia Soul                85-103        195/65R15   A13                             A19 A58 A99
AM                      85-103        195/70R15   A01 A12 G73                     S02
e4*2001/116*0139*..;    85-103        195/70R15   A12 Z18
e4*2007/46*0133*..      85-103        205/60R15   A13 X74
                        85-103        205/60R15   A01 A13 G46
                        85-103        205/65R15   A01 A12 G73
                        85-103        205/65R15   A12 Z18
                        85-103        215/60R15   A12
                        85-103        215/65R15   A01 A12 G73
                        85-103        215/65R15   A12 Z18
Kia Venga               55-94         195/65R15   A13                             A19 A58 A99
YN, -/S, -/G            55-94         205/60R15   A90                             Flh S02
e4*2007/46*             55-94         215/60R15   A12
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Kia cee'd               66-106        185/65R15   A13 R09                         A19 A99 B03
ED                      66-106        195/60R15   A33 R37                         B30 Car Cpe
e4*2001/116*0121*.;     66-106        195/65R15   A33                             Flh S02
e4*2007/46*0132*..      66-106        205/60R15   A12
- pro_cee'd /-SW


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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15   A13                                  A17 A19 A58
JD                      66-100          205/60R15   A13                                  A99 B81 Car
e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A12                                  X82 Y85 S02
e4*2007/46*0497*..
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   A13                                  A17 A19 A58
JD                      66-100          205/60R15   A13                                  A99 B81 X82
e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   A12                                  Y84 S02
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                                  A19 A99 B02
BK                      62-80           205/60R15   A12                                  B03 Flh Lim
e1*2001/116*0234*..                                                                      S02
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                                  A19 A99 B03
BL                      77 - 110        205/60R15   A91                                  Flh Sth S02
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F             96              195/55R15   A11                                  A19 A99 B03
BJ, BJD                 96              205/50R15   A01 A12 K42 K46 K56                  S02
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                                  A19 A99 B02
CR1                     81-107          205/60R15   A12                                  B03 B30 S02
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A33                                  A19 A58 A99
CW, CWE                 85              205/60R15   A91                                  B03 B30 S02
e1*2007/46*0433*..,
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                              A19 A99 B03
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                                  Car Flh Lim
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A11                                  S02
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51422 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51422 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51422 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51422 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15 H2 Typ SY 605
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juli 2017




Blauth                                                               00275268.DOC




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