GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 34 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0411009 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell StreetRallye Typ SY 606 Radgröße 6J x16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 SY 606 A2 / Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 45 600 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51423 Herstellerzeichen ATS Germany Radtyp und Ausführung SY 606 (s.o.) Radgröße 6J x16 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 6 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30 Multipack: 113 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 Multipack: 113A S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 Multipack: 113A Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda MG Rover Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A19 A99 EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 B03 Flh S02 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A19 A99 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 B03 Flh S02 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic (VII) 88-92 195/50R16 A13 R37 A19 A99 B03 Coupé 88-92 205/50R16 A12 Cpe S02 EM2 e6*98/14*0080*.. Honda Insight 65 185/55R16 A12 A19 A99 ZE2 Flh S02 e6*2001/116*0130*.. Honda Jazz 57,61 195/45R16 A12 A19 A99 GD1,GD5,GE2,GE3 S02 e6*98/14*0088,87*.., e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz 66, 73 185/55R16 A12 A19 A99 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 A01 K1a S02 e6*2007/46* 0010, 0011, 0013, 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz 66, 73 185/55R16 A12 A19 A99 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 A01 K1a S02 e6*2001/116* 0125, 0126, 0127, 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz 75 185/55R16 A90 A19 A99 Flh GK 75 195/50R16 A12 S02 e6*2007/46*0162*.. 75 205/50R16 A01 A12 K1c Honda Jazz Hybrid 65 185/55R16 A12 A19 A99 GP1 65 195/50R16 A01 K1a S02 e6*2007/46*0012*.. Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 195/45R16 R37 T80 T84 A12 A19 A99 RF, F B03 Npf S02 H224, e11*93/81, 2001/116*0016*.. Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 195/45R16 R37 T80 T84 A12 A19 A99 RT, T 55-110 195/50R16 R37 B03 S02 H093, e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 120-160 175/60R16 A13 M+S A19 A99 B03 Mini 120-160 195/50R16 A12 M+S Cbo Flh S04 e1*2001/116* 120-160 195/55R16 A12 M+S 0231*08-.. 65-85 175/60R16 A13 R37 - ab MJ 2007 65-85 185/50R16 A12 R37 65-85 195/50R16 A12 R37 65-85 195/55R16 A12 65-85 205/50R16 A01 A12 K2b Mini One, Cooper, -S 55-147 175/60R16 A33 M+S A19 A99 B03 Mini-N, UKL- 55-147 185/55R16 A12 M+S Car Cbo Cpe C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/50R16 A12 M+S Flh S05 e1*2001/116*0343*..; 55-147 195/55R16 A12 M+S e1*2007/46* 55-90 175/60R16 A33 0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/50R16 A12 e1*2007/46*0371*00- 55-90 185/55R16 A12 09, 55-90 195/50R16 A12 e24*2007/46*0023*.. 55-90 195/55R16 A12 - Mini/Clubman/Cabrio 55-90 205/50R16 A01 A12 K2b - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 120-160 175/60R16 A13 M+S A19 A99 B03 R50, Mini 120-160 195/50R16 A12 M+S Cbo Flh S03 e1*98/14*0168*.., 120-160 195/55R16 A12 M+S e1*2001/116* 55-85 175/60R16 A13 R37 0231*00-07 55-85 185/50R16 A12 R37 - bis MJ 2006 55-85 195/50R16 A12 R37 55-85 195/55R16 A12 55-85 205/50R16 A01 A12 K2b Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 6 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 6 Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 6 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. Mai 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. Mai 2017 Blauth 00271946.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim