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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 606
Radgröße                        6J x16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           SY 606 A2 / Z04 Ø63,3-56,6          4/100/56,6          45         600    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51423
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 606 (s.o.)
Radgröße                        6J x16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      30,5               Multipack: 5
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      28                 Multipack: 5A
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  Multipack: 72
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      30,5               Multipack: 5
S06   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                      -                  Multipack: 72

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         53-74        195/45R16                                     A12 A19 A99
KLAS                                                                              Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos       53-74        195/45R16                                     A12 A19 A99
KLAS                                                                              Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos           55-78        195/45R16   K42 K45 K56                       A01 A12 A19
KLAT, SUPT                                                                        A99 B02 Flh
e4*96/27,98/14,                                                                   Lim S02
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto             48-57        175/60R16   A33 M+S R37 T82 X30               A19 A99 Flh
199                    48-99        185/55R16   A12 R37                           S03
e3*2001/116*0217*..,   48-99        195/50R16   A12 R37 T84
e3*2001/116*0286*..,   48-99        195/55R16   A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam              51-74        175/60R16   A33                               A19 A58 A99
S-D                    51-74        185/55R16   A91                               Y84 S05
e1*2001/116*           51-74        185/60R16   A91
0379*22-..             51-85        185/55R16   A91 M+S
                       51-85        185/60R16   A91 M+S
                       51-85        195/50R16   A12
                       51-85        195/55R16   A12
                       51-85        205/50R16   A12
Opel Adam Rocks        51-85        185/55R16   A91 M+S                           A19 A58 A99
S-D                    51-85        185/60R16   A91 M+S                           KMV Y84 S05
e1*2001/116*           51-85        195/50R16   A12 M+S
0379*22-..             51-85        195/55R16   A12 M+S
                       51-85        205/50R16   A12 M+S
Opel Astra-G           48-92        195/50R16   A11 R37 T84 T88                   A19 A99 Flh
T98, T98/NB, T98V      48-92        205/50R16   A12 R35                           Sth S02
e1*97/27,98/14*
0086,0092,0101*..
Opel Astra-G           74-92        195/50R16   A11 R37 T84 T88                   A19 A99 B03
T98C                   74-92        205/50R16   A12 R35                           Cbo Cpe S02
e1*98/14*0132*..
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan   48-92        195/50R16   A11 R37 T84 T88                   A19 A99 Car
T98/Kombi, T98V        48-92        205/50R16   A12 R35                           S02
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-C           43-92        195/45R16                                     A12 A19 A99
Corsa-C                                                                           S02
e1*98/14*0148*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-E            51-74         175/60R16    A91 R37                               A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van            51-85         185/55R16    A12                                   S05
e1*2001/116*            51-85         185/60R16    A12
0379*30-..;             51-85         195/50R16    A12
e1*2007/46*0505*08-..   51-85         195/55R16    A12
                        51-85         205/50R16    A12
Opel Karl               54, 55        185/50R16    A01 G01                               A12 A19 A58
D-A                     54, 55        195/45R16                                          A99 Flh OK5
e4*2007/46*0957*..                                                                       S06
Opel Meriva-A           51-92         185/55R16    A11                                   A19 A99 S02
X01Monocab              51-92         195/50R16    A12 T84 T88
e1*2001/116*0215*..     51-92         205/50R16    A01 A12 K2b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Mai 2017




Blauth                                                               00272312.DOC




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