GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 34
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0411009
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell StreetRallye
Typ SY 606
Radgröße 6J x16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A2 SY 606 A2 / Z04 Ø63,3-56,6 4/100/56,6 45 600 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51423
Herstellerzeichen ATS Germany
Radtyp und Ausführung SY 606 (s.o.)
Radgröße 6J x16 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 Multipack: 5
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 Multipack: 5A
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - Multipack: 72
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 Multipack: 5
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - Multipack: 72
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 53-74 195/45R16 A12 A19 A99
KLAS Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos 53-74 195/45R16 A12 A19 A99
KLAS Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 195/45R16 K42 K45 K56 A01 A12 A19
KLAT, SUPT A99 B02 Flh
e4*96/27,98/14, Lim S02
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto 48-57 175/60R16 A33 M+S R37 T82 X30 A19 A99 Flh
199 48-99 185/55R16 A12 R37 S03
e3*2001/116*0217*.., 48-99 195/50R16 A12 R37 T84
e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/55R16 A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-74 175/60R16 A33 A19 A58 A99
S-D 51-74 185/55R16 A91 Y84 S05
e1*2001/116* 51-74 185/60R16 A91
0379*22-.. 51-85 185/55R16 A91 M+S
51-85 185/60R16 A91 M+S
51-85 195/50R16 A12
51-85 195/55R16 A12
51-85 205/50R16 A12
Opel Adam Rocks 51-85 185/55R16 A91 M+S A19 A58 A99
S-D 51-85 185/60R16 A91 M+S KMV Y84 S05
e1*2001/116* 51-85 195/50R16 A12 M+S
0379*22-.. 51-85 195/55R16 A12 M+S
51-85 205/50R16 A12 M+S
Opel Astra-G 48-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A19 A99 Flh
T98, T98/NB, T98V 48-92 205/50R16 A12 R35 Sth S02
e1*97/27,98/14*
0086,0092,0101*..
Opel Astra-G 74-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A19 A99 B03
T98C 74-92 205/50R16 A12 R35 Cbo Cpe S02
e1*98/14*0132*..
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan 48-92 195/50R16 A11 R37 T84 T88 A19 A99 Car
T98/Kombi, T98V 48-92 205/50R16 A12 R35 S02
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-C 43-92 195/45R16 A12 A19 A99
Corsa-C S02
e1*98/14*0148*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-E 51-74 175/60R16 A91 R37 A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 185/55R16 A12 S05
e1*2001/116* 51-85 185/60R16 A12
0379*30-..; 51-85 195/50R16 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 195/55R16 A12
51-85 205/50R16 A12
Opel Karl 54, 55 185/50R16 A01 G01 A12 A19 A58
D-A 54, 55 195/45R16 A99 Flh OK5
e4*2007/46*0957*.. S06
Opel Meriva-A 51-92 185/55R16 A11 A19 A99 S02
X01Monocab 51-92 195/50R16 A12 T84 T88
e1*2001/116*0215*.. 51-92 205/50R16 A01 A12 K2b
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51423 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55020317 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x16 H2 Typ SY 606
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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X30 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. Mai 2017
Blauth 00272312.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim