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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 9

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 656
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B7           SY 656 B7 / Z15 Ø70,0-66,6          5/112/66,6         38       735     2170

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51424
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 656 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge      Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                 26               Multipack: 43
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                 26               Multipack: 43
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                 30               Multipack: 44
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                 30               Multipack: 43A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz
                                Ssangyong

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                           ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  103             195/50R16   K41 K42 K46 K56 M+S R35            A01 A12 A19
168                       44-103          205/45R16   K41 K42 K46 K56 R35                A60 A99 DBA
e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K42 K46 K56 R37                    K1c K2c S02
nur mit ESP               55-92           195/50R16   K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1c K2b K42                        A01 A12 A19
169                       60-142          205/50R16   K1c K2b K42                        A99 S04
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K14 K1c K2b K41 K42 K56
A-Klasse                  66-135          205/55R16   A01 K2b                            A12 A19 A57
176, 245G                 66-135          215/55R16   A01 K1a K2b K5d                    A99 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 K1c K2b K5d                    V16 X78 S04
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   R37
                          66-90           205/50R16   A01 K2b R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   R37                                A12 A19 A99
245                       70,85           195/60R16   R37                                V16 S04
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A01 K42 R37
                          70-142          195/55R16   M+S
                          70-142          205/50R16   A01 K42 M+S
                          70-142          205/55R16   A01 K42
                          70-142          215/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
                          70-142          225/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A01 A12 K2b                        A19 A57 A99
246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                        NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b                X78 S04
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A91 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A91 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A90                                A19 A58 A99
245G                      65 (132)        215/55R16   A12                                Flh KMV S04
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  75-125          205/55R16                                      A10 A19 A99
203                       75-125          225/50R16                                      B03 V16 S02
e1*98/14*0139*..
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A32                                A19 A58 A99
204                       88,100,115      205/55R16   A12                                B03 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42 K56    V16 S04
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37                            A19 A58 A99
204                       85-155          205/60R16   A10                                B33 Lim V16
e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A91                                S04
0431*29-..                85-155          215/60R16   A12
(FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              55-145         205/55R16   A10                              A19 A99 B03
HO                    55-145         225/50R16   A12 R03                          V16 S02
G363,
e1*92/53*0001*..
C-Klasse Sportcoupé   75-125         205/55R16   A10                              A19 A99 B03
203CL                 75-125         225/50R16   A32                              Cpe V16 S02
e1*98/14*0159*..
C-Klasse T-Modell     55-145         205/55R16   A10                              A19 A99 B03
202                   55-145         225/50R16   A12 R03                          V16 S02
e1*93/81*0034*..
C-Klasse T-Modell     75-125         205/55R16                                    A10 A19 A99
203K                  75-125         225/50R16                                    B03 Car V16
e1*98/14*0158*..                                                                  S02
C-Klasse T-Modell     85-120         195/65R16   A10 R37 T92 147                  A19 A58 A99
204K                  85-155         205/60R16   A10 T92 T96 147                  B33 Car V16
e1*2001/116*          85-155         215/55R16   A91 147                          S04
0457*25-..            85-155         215/60R16   A12 147
(FIN: WDD205...)      85-155         225/55R16   A12 147
CLA-Klasse            80, 90         195/55R16   R37 T87 T91                      A12 A19 A57
117, 245G             80, 90         195/60R16   R37                              A99 Lim V16
e1*2007/46*1007*..;   80, 90         205/50R16   A01 K2b R37 T87 T91              X78 S04
e1*2001/116*          80-135         205/55R16   A01 K2b
0470*04-..            80-135         215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d
                      80-135         225/50R16   A01 K1c K2b K5d
CLA-Klasse Shooting   80-135         205/55R16   K2b                              A01 A12 A19
Brake                 80-135         215/55R16   K1a K1b K2b K5d                  A57 A99 Car
245G                  80-135         225/50R16   K1c K2b K5d                      V16 X78 S04
e1*2001/116*
0470*12-..
CLC-Klasse            75-135         195/60R16   A10 R09                          A19 A99 B03
203CL                 75-135         205/55R16   A10                              Cpe V16 S02
e1*98/14*0159*19-..   75-135         225/50R16   A12
CLK-Klasse            100-145        205/55R16   A10 M+S                          A19 A99 B01
208                                                                               B03 Cbo Cpe
e1*96/27*0054*..                                                                  S02
CLK-Klasse            100-135        205/55R16   A10 M+S                          A19 A99 B03
209                                                                               Cbo Cpe S02
e1*98/14*0184*..
E-Klasse              55-125         205/55R16   R37                              A10 A19 A99
210                   55-125         215/55R16                                    B01 B03 NBF
e1*93/81*0022*..      55-125         225/50R16                                    V16 S02
Vaneo                 55-92          195/50R16   K1c T84 T88                      A01 A12 A19
414                   55-92          205/45R16   K1c T83 T87                      A99 S03
e1*98/14*0185*..,
e1*2001/116*0185*..
SsangYong Tivoli      84-95          205/55R16   A13                              A19 A58 A99
2WD                   84-95          205/60R16   A13                              F23 V16 S05
XK,XKG                84-95          215/55R16   A01 A31 K2b
e9*2007/46*6294*..;   84-95          225/50R16   A01 A12 K1b K2b
e50*2007/46*0198*..   84-95          225/55R16   A01 A12 K1b K2b


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SsangYong Tivoli       84-95          205/55R16     A13                                    A19 A56 A99
4WD                    84-95          205/60R16     A13                                    F24 S05
XK                     84-95          215/55R16     A31
e9*2007/46*6294*..     84-95          225/50R16     A01 A12 K1b
                       84-95          225/55R16     A01 A12 K1b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Juli 2017




Blauth                                                               00275050.DOC




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