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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 656
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           SY 656 A2 / Z05 Ø63,3-56,1          4/100/56,1         40       635     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51424
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 656 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge      Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                     (Nm)              (mm)
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110               -                Multipack: 6
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110               30               Multipack: 113
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130               35               Multipack: 113A
S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140               35               Multipack: 113A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                   Flh S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                   Flh S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
Coupé                   88-92         205/50R16                                   Cpe S02
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight           65            185/55R16   K1c                             A01 A12 A19
ZE2                                                                               A99 Flh S02
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz              57,61         195/45R16                                   A12 A19 A99
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c                         S02
e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73        185/55R16   K1c K2b                         A01 A12 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A99 S02
e6*2007/46*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,       66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        185/55R16   K1c K2b                         A01 A12 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A99 S02
e6*2001/116*            66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,       66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75            185/55R16   K1c                             A01 A12 A19
GK                      75            195/50R16   K1c                             A99 Flh S02
e6*2007/46*0162*..      75            205/50R16   K1c K3a K3c K5b
Honda Jazz Hybrid       65            185/55R16   K1c K2b                         A01 A12 A19
GP1                                                                               A99 S02
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                   A12 A19 A99
FB                                                                                Flh Sth S02
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                     A01 A12 A19
RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                         A99 B03 Npf
H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                     S02
e11*93/81,
2001/116*0016*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16    R37                                   A12 A19 A99
RT, T                   55-110        195/50R16    A01 K42 K46 R37                       B03 S02
H093,                   55-110        205/45R16    A01 K42 K46 K56
e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16    A01 K42 K46 K56 R09
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
Mini                    65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh V16
e1*2001/116*            65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                   S04
0231*08-..              65-85         195/50R16    R37
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    K2b M+S                               A01 A12 A19
Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    K2b M+S                               A99 B03 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    K2b                                   Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    K1a K1b K2b                           V16 S05
e1*2007/46*             55-90         185/50R16    K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16    K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    K2b
09,                     55-90         205/45R16    K2b
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
R50, Mini               55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh V16
e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                   S03
e1*2001/116*            55-85         195/50R16    R37
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 K56 T80                           A01 A12 A19
DAO                     66            205/45R16    K42 K56                               A99 B02 B03
e4*93/81*0005*..,                                                                        S02
e4*98/14*0005*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

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K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      215/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51424 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55034917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ SY 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Juli 2017




Blauth                                                               00275038.DOC




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