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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 707
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                (mm)
45.A2        SY 707.45.A2 / Z06 Ø 63,3 x Ø 54,1 4/100/54,1          45         500    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48828
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 707 ( s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                     -                  Multipack: 8
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   90                      30                 Multipack: 78
S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                     30                 Multipack: 78
S05     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   100                     -                  Multipack: 61
S06     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   130                     -                  Multipack: 8
S07     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   125                     -                  Multipack: 8

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Daihatsu, Fiat
                                Hyundai, Kia
                                Mazda, Opel
                                Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73            195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
XP9F                                                                                      Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider         103           195/45R17   A12                                     A19 A99 Cbo
NF                      103           205/40R17   A47                                     V17 S06
e11*2007/46*3320*..     103           205/45R17   A47
                        103           215/40R17   A01 A12 R03
Hyundai Getz            46-81         195/40R17   K1a K2b                                 A01 A12 A19
TB, TBI                                                                                   A99 Flh S02
e4*98/14*0066*..,
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10             48-64         195/40R17   K1a K1b K2b                             A01 A12 A19
IA, IA-HME                                                                                A58 A99 Flh
e11*2007/46*1008*..;                                                                      Y13 S02
e13*2007/46*1602*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i20             55-88         195/45R17                                           A12 A19 A99
GB, GB-HME              55-88         205/40R17   T84                                     Cpe Flh KOV
e11*2007/46*1600*..;    55-88         205/45R17                                           S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20             55-94         195/40R17   K1a K2b T81                             A01 A12 A19
PB, PBT                 55-94         195/45R17   K1a K2b                                 A99 Flh V17
e11*2001/116*0333*.     55-94         205/40R17   K1c K2b T80 T81                         S02
e11*2007/46*0129*..     55-94         215/35R17   K1c K2b T79 T83
- incl. Facelift 2012   55-94         215/40R17   K1c K2b
Hyundai i20 Active      66-88         195/45R17                                           A12 A19 A99
GB, GB-HME              66-88         205/40R17   T84                                     Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;    66-88         205/45R17
e13*2007/46*1603*..
Kia Picanto (III)       49, 62        195/40R17   K1a K1b K2b K5b K8h                     A01 A12 A19
JA                                                                                        A58 A99 Flh
e11*2007/46*3848*..                                                                       S02
Kia Rio                 57-89         195/45R17   T85                                     A12 A19 A58
YB                      57-89         205/40R17   T84                                     A99 Flh S07
e11*2007/46*3777*..     57-89         205/45R17
Kia Stonic              61-88         195/45R17   A12 T85                                 A19 A58 A99
YB                      61-88         205/45R17   A90                                     Z15 S07
e11*2007/46*            61-88         215/40R17   A12
3777*01-..              61-88         215/45R17   A12
- 15 Zoll Serie
Kia Stonic              73-88         205/50R17   A94                                     A19 A58 A99
YB                      73-88         205/55R17   A12                                     V17 Z17 S07
e11*2007/46*            73-88         225/45R17   A12
3777*01-..
- 17 Zoll Serie
Mazda 2 (II)            50-76         195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
DE, DE1                 50-76         205/40R17   A01 G01                                 Flh V17 S02
e13*2001/116*0254*,     50-76         215/35R17
e13*2001/116*0255*.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda MX-5 1,5l (IV)    96              195/45R17   A12                                     A19 A99 Cbo
ND                      96              205/40R17   A47                                     V17 S06
e11*2007/46*2661*..     96              205/45R17   A01 A47 K3u
- Roadster              96              215/40R17   A12 R03
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118             195/45R17   A12                                     A19 A99 Cbo
ND                      118             205/40R17   A47                                     V17 S06
e11*2007/46*2661*..     118             205/45R17   A47
- Roadster / RF         118             215/40R17   A12 R03
Opel Agila-B            48-69           195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
H-B                     48-69           195/45R17                                           S03
e4*2001/116*0135*..     48-69           205/40R17   A01 K1a K2b K42
Suzuki Splash           48-69           195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
EX                      48-69           195/45R17                                           S03
e4*2001/116*0130*..;    48-69           205/40R17   A01 K1a K2b K42
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift            66, 82          195/40R17                                           A12 A19 A58
AZ                      66, 82          195/45R17                                           A99 Flh S05
e4*2007/46*1205*..      66, 82          205/40R17
                        66, 82          205/45R17
                        66, 82          215/40R17
Suzuki Swift            51-75           195/40R17                                           A12 A19 A58
MZ                      51-75           195/45R17                                           A99 Flh S04
e4*2001/116*0090*..     51-75           205/40R17
                        51-75           215/35R17   A01 K2b K42
                        51-75           215/40R17   A01 K2b K42
Suzuki Swift            55,66,69        195/40R17   T81                                     A12 A19 A58
NZ                      55,66,69        195/45R17                                           A99 Flh V17
e4*2007/46*0155*..;     55,66,69        205/40R17   LS1                                     S03
e4*2007/46*0293*..      55,66,69        215/35R17   A01 K6d K6g R03
Suzuki Swift 4x4        66,69           195/40R17   T81                                     A12 A19 A56
NZ                      66,69           195/45R17                                           A99 Flh S03
e4*2007/46*0155*..      66,69           205/40R17   LS1
Toyota Corolla          66-141          195/45R17   T81 T85 100                             A12 A19 A99
E12-U -J -J1 -T -TS     66-141          205/45R17   100                                     Car Flh Sth
e11*98/14,2001/116*     66-141          215/40R17   A01 K1c T83 100                         Ver S02
0178-0181,0251*..       66-141          215/45R17   A01 K1c LK6 100
Toyota Yaris            51-82           195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
XP13M(a)                51-82           195/45R17                                           Flh LY2 S02
e11*2007/46*0152*..     51-82           205/40R17
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris            51-74           195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
XP9, XP9F                                                                                   Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid     54, 55          195/40R17   T81                                     A12 A19 A99
XP13M(a)                54, 55          195/45R17                                           Flh LY3 S02
e11*2007/46*0152*..     54, 55          205/40R17
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris TS         98              195/45R17                                           A12 A19 A99
XP9                     98              205/40R17                                           Flh S02
e11*2001/116*0248*      98              205/45R17
                        98              215/40R17



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   195/40R17     215/35R17
Nr.   2   195/45R17     215/40R17
Nr.   3   205/40R17     225/35R17
Nr.   4   205/45R17     235/40R17
Nr.   5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   205/55R17     225/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029712 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. November 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. November 2017




Blauth                                                                00282177.DOC




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