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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          StreetRallye
Typ                             SY 707
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                (mm)
45.B3        SY 707.45.B3 / Z05 Ø 63,3 x Ø 56,1 5/100/56,1             45       600     2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48828
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           SY 707 ( s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   100                     -                    Multipack: 67
S03     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                      -                    Multipack: 67
S04     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   120                     -                    Multipack: 67

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10 R37                        A19 A58 A99
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A32 R37                        Cpe S04
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016
Subaru Forester         90-169         205/55R17   R37                            A12 A19 A99
SG, SGS, SGG            90-169         215/50R17   R37                            S03
e13*98/14*0087*..,      90-169         215/55R17
e1*2001/116*0209*..,    90-169         225/50R17   A01 K1a K1b K2b
e11*2001/116*0242*.     90-169         235/45R17   R70
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A33                            A19 A99 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12 117                        S02
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A90
0-08;                   104-169        235/50R17   A12
e1*2001/116*0485*..,    104-169        235/55R17   A12 117
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                        A19 A56 A99
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                        Car S04
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A33
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A33
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
                        108-177        245/50R17   A12
                        108-177        245/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A12 T89                        A19 A99 Flh
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A33 T87 T88                    KOV S02
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A12
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza          84, 110        205/50R17   A33                            A19 A99 Flh
G4                      84, 110        215/45R17   A13 T87 T91                    S02
e1*2007/46*0597*..      84, 110        225/45R17   A33
Subaru Impreza          84, 115        205/50R17   A11                            A19 A56 A99
G5                      84, 115        215/45R17   A11 T87 T91                    S04
e13*2007/46*1648*..     84, 115        225/45R17   A11
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                        A19 A99 Car
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 A12 K42 R37 R60 Z49        Su1 S03
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A01 A12 K42 T87 T88 Z49
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 A12 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                        A19 A99 B03
GD/GG ww GD/GGS         70-195         205/50R17   A12 R37 R60                    Sth Su1 S03
e1*98/14*0145*..,       70-195         215/45R17   A13 R37
e1*98/14*0163*..        70-195         225/45R17   A12 R60
- Limousine
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A12                            A19 A99 Flh
G3                      110            215/45R17   A33                            KMV S02
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                                A12 A19 A99
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                                X26 S03
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b K42 T87 T88 T91
                                                   Z49
Subaru Legacy           101-180        205/50R17   A01 A12 K1a K1b R37 T89 T93 120    A19 A99 B03
BL/BP, -S, -G           101-180        215/45R17   A13 R37 T87 T91 120                Car Lim X26
e1*2001/116*0228*..,    101-180        225/45R17   A01 A12 K1a K1b T90 T91 120        S03
e1*2001/116*0256*..,    180            215/50R17   A01 A12 K1c K2b K45 M+S R09 Z49
e11*2001/116*0240*.                                120
Subaru Legacy           110-127        205/50R17   A13 T89 T93 120                    A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS           110-127        205/55R17   A13 120                            Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;     110-127        215/45R17   A13 T87 T91 120                    X26 S04
e13*2007/46*1074*..     110-127        215/50R17   A13 120
                        110-127        215/55R17   A12 120
                        110-127        225/45R17   A13 120
                        110-127        225/50R17   A12 120
Subaru Legacy           110-180        205/50R17   R09 T89 T93 120                    A12 A19 A99
Outback                 110-180        205/55R17   R37 120                            Car S03
BL/BP, -S, -G           110-180        215/50R17   R37 T90 T91 120
e1*2001/116*0228*..,    110-180        215/55R17   120
e1*2001/116*0256*..,    110-180        225/45R17   R09 T90 T91 120
e11*2001/116*0240*.     110-180        225/50R17   A01 Z49 120
Subaru Outback          110-191        215/60R17   A33 117                            A19 A56 A99
BM/BR, BM/BRS           110-191        225/55R17   A33 119                            Car S04
e1*2007/46*0079*..;     110-191        225/60R17   A33 116
e13*2007/46*1074*..     110-191        235/55R17   A33 117
                        110-191        245/55R17   A12 116
                        110-191        255/50R17   A12 118
Subaru XV               80-110         215/55R17   A13 M+S                            A19 A56 A99
G4                      80-110         225/50R17   A13 M+S                            Flh KMV S02
e1*2007/46*0597*..      80-110         225/55R17   A13
                        80-110         235/50R17   A01 A12 K1c
Subaru XV               84, 115        225/55R17   K1c                                A01 A12 A19
G5                      84, 115        225/60R17   K1c                                A56 A99 KMV
e13*2007/46*1648*..     84, 115        235/55R17   K1c K2b                            S04
                        84, 115        245/50R17   K1c K2c
                        84, 115        245/55R17   K1c K2c
Toyota GT86 (Z)         147            205/45R17   A10 R37                            A19 A58 A99
ZN, GC/GF               147            205/50R17   A32 R37                            Cpe S04
e13*2007/46*1287*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

119      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Impreza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48828 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55029712 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ SY 707
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T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. November 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. November 2017




Blauth                                                                  00282184.DOC




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