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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            StreetRallye
Typ                               SY 758
Radgröße                          7,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
38.A2        SY 758.38.A2 / Z06                    4/100/54,1             38       500     2050
             Ø 63,3 x Ø 54,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48800
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             SY 758 ( s.o.)
Radgröße                          7,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                    Multipack:
                                                                                           8
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°     100                      30                   Multipack:
                                                                                           78

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade       73            205/35R18   K1c K2b K42 K56 T81                A01 A02 A04
XP9F                   73            215/35R18   K14 K1c K27 K2b K42 K56            A05 A08 A09
e11*2001/116*0249*.                                                                 A12 A19 A99
                                                                                    Flh S01
Hyundai Accent         71-83         205/35R18   K1c K2b K56 T81                    A01 A02 A04
MC                     71-83         215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84                A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,                                                                A12 A19 A99
                                                                                    Flh S01
Hyundai Accent         71-83         205/35R18   K1c K2b K56 T81                    A01 A02 A04
MC, MCT                71-83         215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84                A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,                                                                A12 A19 A99
e4*2001/116*0110*                                                                   Sth S01
Kia Rio                65-83         205/35R18   K1a K1b K2b K56 T81                A01 A02 A04
DE                     65-83         215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84        A05 A08 A09
e4*2001/116*0093*..                                                                 A12 A19 A99
                                                                                    Flh S01
Kia Rio                55-80         205/40R18   K2b                                A01 A02 A04
UB                     55-80         215/35R18   K1a K1b K2b T84                    A05 A08 A09
e11*2007/46*0195*..                                                                 A12 A19 A58
                                                                                    A99 Flh S01
Mazda MX-5             81-107        205/35R18   G10 K42                            A01 A02 A04
NB, NBD                81-107        215/35R18   G10 K1a K2b K42                    A05 A08 A09
e11*96/79*0083*..,                                                                  A12 A19 A99
e11*98/14*0083*..,                                                                  S01
e1*98/14*0192*..
Suzuki Swift           51-75         205/35R18   K1a K1b K2b K42                     A01 A02 A04
MZ                     51-75         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..                                                                  A12 A19 A58
                                                                                     A99 Flh S02
Suzuki Swift           55,66,69      205/35R18   K1c K2b K6d K6g LS1 T81             A01 A02 A04
NZ                     55,66,69      215/35R18   K1c K2c K3a K5a K6d K6h K8e LS1     A05 A08 A09
e4*2007/46*0155*..;                                                                  A12 A19 A58
e4*2007/46*0293*..                                                                   A99 Flh S02
Toyota Corolla         66-141        215/35R18   K1c K2c K41 K42 T80 T84 100         A01 A02 A04
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        225/35R18   K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87 100     A05 A08 A09
e11*98/14,2001/116*                                                                  A12 A19 A99
0178-0181,0251*..                                                                    Car Flh Sth
                                                                                     Ver S01
Toyota IQ              50,66,72      205/35R18   K1c K2b K3b K6c K6i K8c             A01 A02 A04
AJ1                    50,66,72      205/40R18   K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c A05 A08 A09
e6*2001/116*0119*..                                                                  A12 A19 A99
                                                                                     Flh S01
Toyota MR2             103           215/35R18   G01 K1c K2b K41 K45                 A01 A02 A04
W3                                                                                   A05 A08 A09
e11*98/14*0128*..,                                                                   A12 A19 A99
e11*2001/116*0128*.                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris           51-74          205/35R18     K1c K2b T81                         A01 A02 A04
XP9, XP9F              51-74          215/35R18     K14 K1c K27 K2b T80                 A05 A08 A09
e11*2001/116*0248*,                                                                     A12 A19 A99
e11*2001/116*0249*.                                                                     Flh K42 K56
                                                                                        S01
Toyota Yaris Club      66, 73         215/35R18     K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A02 A04
XP13M(a)                                            K8h                                 A05 A08 A09
e11*2007/46*0152*..                                                                     A12 A19 A99
                                                                                        Flh LY2 S01
Toyota Yaris TS        98             205/35R18     K1c K2b K42 K56 T81                 A01 A02 A04
XP9                    98             205/40R18     K1c K2b K42 K56                     A05 A08 A09
e11*2001/116*0248*     98             215/35R18     K1c K2b K42 K56                     A12 A19 A99
                                                                                        Flh S01

Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

LY2     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante „Club“

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55033512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 7 von 7

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Mai 2012




Blauth                                                                  00180340.DOC




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