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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 48800, Erweiterung 06




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                             Genehmigungsnummer: 48800                         Erweiterung: 06
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   SY 758
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 48800                         Erweiterung: 06
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 48800, Erweiterung 06




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   21.02.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55033512 (7. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg



                                                                       3

                             Genehmigungsnummer: 48800                       Erweiterung: 06
                             Approval number:                                Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   14                                                   2. Ausfertigung
                                   8                                                    3. Ausfertigung
                                   7                                                    4. Ausfertigung
                                   1, 5                                                 5. Ausfertigung
                                   11                                                   6. Ausfertigung
§ 22 48800, Erweiterung 06




                                   12                                                   7. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        4

                             Genehmigungsnummer: 48800                        Erweiterung: 06
                             Approval number:                                 Extension:

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
§ 22 48800, Erweiterung 06




                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                      5

                             Genehmigungsnummer: 48800                     Erweiterung: 06
                             Approval number:                              Extension:

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       17.03.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 48800, Erweiterung 06




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806/1

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          StreetRallye
                             Typ                             SY 758
                             Radgröße                        7,5Jx18H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                             Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                             (mm)
                             38.A2        SY 758.38.A2 / Z01 Ø 63,3 x Ø 60,1 4/100/60,1          38         500    2050

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      48800
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Herstellerzeichen               ATS Germany
                             Radtyp und Ausführung           SY 758 ( s.o.)
                             Radgröße                        7,5Jx18H2
                             Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                     Befestigungsmittel
                             S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                     30                 Multipack: 1
                             S02     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   110                     -                  Multipack: 2A
                             S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   105                     30                 Multipack: 1
                             S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                     30                 Multipack: 1

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Dacia
                                                             Lada
                                                             Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 10

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Lodgy              59-96        215/40R18   G01 K4g K6g K6i T89 100             A01 A12 A19
                             SD (JSD../SD*J..)                                                                     A58 A99 KOV
                             e2*2001/116*                                                                          S04
                             0314*49-..
                             Dacia Logan (I)          50-77        215/35R18   K17 T80                             A01 A12 A19
                             SD/SR                    50-77        215/40R18   G01 K17                             A99 Sth S03
                             e2*2001/116*             50-77        225/35R18   K17
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Logan (II) MCV     53-70        205/40R18   T82 T86 100                         A12 A19 A58
                             SD/SR                    53-70        215/35R18   T80 T84 100                         A99 Car KOV
                             e2*2001/116*             53-70        225/35R18   A01 K1b 100                         V18 S03
                             0314*64-.., 0323*31-..
                             - Kombi
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             - (7SD/7SR../SD*7..)
                             Dacia Sandero (I)        50-77        205/40R18                                       A12 A19 A99
                             SD/SR                    50-77        215/35R18   A01 K1a K2b                         Flh S03
                             e2*2001/116*             50-77        215/40R18   A01 G01 K1a K2b
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Sandero (I)        50-77        205/40R18                                       A12 A19 A99
                             Stepway                  50-77        215/35R18                                       Flh KMV S03
                             SD/SR                    50-77        215/40R18   A01 G01
                             e2*2001/116*             50-77        225/35R18
                             0314*00-61;
                             0323*00-29
                             Dacia Sandero (II)       53-70        205/40R18   K2b                                 A01 A12 A19
                             SD/SR                    53-70        215/35R18   K2b                                 A58 A99 Flh
                             e2*2001/116*             53-70        225/35R18   K1b K2b                             KOV V18 S03
                             0314*58-..;0323*29-..;
                             e2*2007/46*0030*20-..
                             - (5SD../5SR../SD*5..)
                             Dacia Sandero (II)       54-70        205/40R18                                       A12 A19 A58
                             Stepway                  54-70        215/40R18                                       A99 Flh KMV
                             SD/SR                    54-70        225/35R18                                       V18 S03
                             e2*2001/116*             54-70        225/40R18
                             0314*58-.., 0323*29-..
                             - (5SD../5SR../SD*5..)
                             Lada Vesta               75,78        205/40R18   K1c K2b                             A01 A12 A19
                             GF                       75,78        215/35R18   K1c K2b K5b                         A58 A99 B67
                             e1*2007/46*1695*..                                                                    Car KOV Lim
                                                                                                                   S04
                             Nissan Micra (III)       48-81        215/35R18   G01 K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44     A01 A12 A19
                             K12                                               K45                                 A99 Cbo Flh
                             e11*2001/116*0195*.      48-81        215/35R18   K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44 K45     S01
                                                                               X30



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 10
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan Micra (V)        52-86         205/40R18    K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h       A01 A12 A19
                             K14                     52-86         215/35R18    K1c K2b K3a K3c K5d K6h K6i K8m       A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*6454*..      52-86         225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5d K6h K6i K8s       V18 S03
                             Nissan Note             50-85         205/35R18    K1c K2b T81                           A01 A12 A19
                             E11                     50-85         205/40R18    K1c K2b T82                           A99 S01
                             e11*2001/116*0268*.     50-85         215/35R18    K1c K2b T80 T84
                             Nissan Note             59, 66, 72    205/40R18    K3s                                   A01 A12 A19
                             E12                     59, 66, 72    215/35R18    K1a K2b                               A58 A99 V18
                             e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    225/35R18    K1a K2b K3s                           S02
                             Renault Captur (I)      66-110        205/45R18    100                                   A12 A19 A58
                             R                       66-110        215/45R18    100                                   A99 V18 S03
                             e2*2001/116*            66-110        225/40R18    100
                             0327*52-..              66-110        225/45R18    100
                             Renault Clio (III)      48-102        215/35R18    K1c K2b T80 T84                       A01 A12 A19
                             R                                                                                        A99 Car Flh
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                     R1S RC3 S01
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Clio (III)      48-102        215/35R18    T80 T84                               A12 A19 A99
                             R                                                                                        Car Flh R1B
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                     RC3 S01
                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Clio (IV)       48-88         205/40R18    K6j T82 T86                           A01 A12 A19
                             R                       48-88         215/35R18    K2b K6g K6j K8h T80 T84               A58 A99 Car
                             e2*2001/116*            48-88         225/35R18    K1a K2c K5a K6h K6j K8m               Flh RC4 S03
                             0327*46-..;
                             e2*2007/46*0008*16-..
                             - incl. Facelift 2016
                             Renault Clio (V)        48-96         205/40R18    K8h                                   A01 A12 A19
                             RJA                                                                                      A58 A99 Flh
                             e2*2007/46*0676*..                                                                       S03
                             Renault Modus           48-82         215/35R18    G77 K1a K1b K2b K44 K46 K56 T80       A01 A12 A19
                             P                                                  T84                                   A60 A99 S01
                             e2*2001/116*0319*..;
                             e2*2007/46*0007*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 10

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.




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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 10

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 10

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                             befestigen.

                             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                 Seite 7 von 10

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                             schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 10

                             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                             KR, oder SR).

                             RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 10

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
                             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55033512 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
                             Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                                                 Seite 10 von 10


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§ 22 48800, Erweiterung 06




                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Februar 2020




                             Blauth                                                               00338012.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 13.05.2019


PFLEGEHINWEISE
Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir-
kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ-
lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt
werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion
zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
      	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
      	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
      	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
	       von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
      	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
	       maximale Einwirkzeit
      	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
      	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
      	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
      	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	       unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
      	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden

Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.



Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019


CAREINSTRUCTIONS
To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions.
While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or
at least minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we
recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and
the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage
(chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying,
surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
     	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
     	 Use clean and soft sponges and brushes only
     	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
     	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
	      recommended exposure/application time
     	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
     	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
     	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
	      manufacturer’s instructions
     	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes

Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can
lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not
covered by the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com