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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            StreetRallye
Typ                               SY 758
Radgröße                          7,5Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
38.A2        SY 758.38.A2 / Z01                    4/100/60,1          38         500    2050
             Ø 63,3 x Ø 60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48800
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             SY 758 ( s.o.)
Radgröße                          7,5Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°     100                      30                 Multipack: 1
S03     Mutter M12x1,25        Kegel 60°     110                      -                  Multipack: 2A
S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°     105                      30                 Multipack: 1

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan              50-77         215/35R18   K17 T80                            0A1 A01 A02
SD/SR                    50-77         215/40R18   G01 K17                            A04 A05 A08
e2*2001/116*             50-77         225/35R18   K17                                A09 A12 A19
0314*00-61;                                                                           A99 Sth S04
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (II)     53, 55, 66    205/40R18   T86 100                            0A1 A02 A04
SD/SR (7SD/7SR..)        53, 55, 66    215/35R18   T84 100                            A05 A08 A09
e2*2001/116*             53, 55, 66    225/35R18   A01 K1b 100                        A12 A19 A58
0314*64-.., 0323*31-..                                                                A99 Car V18
- Kombi                                                                               S04
Dacia Sandero            50-77         205/40R18                                      0A1 A02 A04
SD/SR                    50-77         215/35R18   A01 K1a K2b                        A05 A08 A09
e2*2001/116*             50-77         215/40R18   A01 G01 K1a K2b                    A12 A19 A99
0314*00-61;                                                                           Flh S04
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (II)       53, 55, 66    205/40R18   K2b                                0A1 A01 A02
SD/SR (5SD../5SR..)      53, 55, 66    215/35R18   K2b                                A04 A05 A08
e2*2001/116*             53, 55, 66    225/35R18   K1b K2b                            A09 A12 A19
0314*58-..;0323*29-..;                                                                A58 A99 Flh
e2*2007/46*0030*20-..                                                                 KOV V18 S04
Dacia Sandero            50-77         205/40R18                                      0A1 A02 A04
Stepway                  50-77         215/35R18                                      A05 A08 A09
SD/SR                    50-77         215/40R18   A01 G01                            A12 A19 A99
e2*2001/116*             50-77         225/35R18                                      Flh KMV S04
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero            55, 66        205/40R18                                      0A1 A02 A04
Stepway (II)             55, 66        215/40R18                                      A05 A08 A09
SD/SR (5SD../5SR..)      55, 66        225/35R18                                      A12 A19 A58
e2*2001/116*             55, 66        225/40R18                                      A99 Flh KMV
0314*58-.., 0323*29-..                                                                V18 S04
Nissan Micra             48-81         215/35R18   G01 K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44    0A1 A01 A02
K12                                                K45                                A04 A05 A08
e11*2001/116*0195*.      48-81         215/35R18   K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44 K45    A09 A12 A19
                                                   X30                                A99 Cbo Flh
                                                                                      S02
Nissan Note              50-85         205/35R18   K1c K2b T81                        0A1 A01 A02
E11                      50-85         205/40R18   K1c K2b T82                        A04 A05 A08
e11*2001/116*0268*.      50-85         215/35R18   K1c K2b T80 T84                    A09 A12 A19
                                                                                      A99 S02
Nissan Note              59, 66, 72    205/40R18   K3s                                0A1 A01 A02
E12                      59, 66, 72    215/35R18   K1a K2b                            A04 A05 A08
e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72    225/35R18   K1a K2b K3s                        A09 A12 A19
                                                                                      A58 A99 V18
                                                                                      S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Captur          66, 88        205/45R18     100                                    0A1 A02 A04
R                       66, 88        215/45R18     100                                    A05 A08 A09
e2*2001/116*            66, 88        225/40R18     100                                    A12 A19 A58
0327*52-..              66, 88        225/45R18     100                                    A99 V18 S04
Renault Clio (III)      48-102        215/35R18     K1c K2b T80 T84                        0A1 A01 A02
R                                                                                          A04 A05 A08
e2*2001/116*0327*..;                                                                       A09 A12 A19
e2*2007/46*0008*..                                                                         A99 Car Flh
                                                                                           R1S RC3 S02
Renault Clio (III)      48-102        215/35R18     T80 T84                                0A1 A02 A04
R                                                                                          A05 A08 A09
e2*2001/116*0327*..;                                                                       A12 A19 A99
e2*2007/46*0008*..                                                                         Car Flh R1B
                                                                                           RC3 S02
Renault Clio (IV)       53-88         205/40R18     K6j T82 T86                            0A1 A01 A02
R                       53-88         215/35R18     K2b K6g K6j K8h T80 T84                A04 A05 A08
e2*2001/116*            53-88         225/35R18     K1a K2c K5a K6h K6j K8m                A09 A12 A19
0327*46-..;                                                                                A58 A99 Car
e2*2007/46*0008*16-..                                                                      Flh RC4 S04
Renault Laguna          61-102        215/40R18     G46 K41 K42 K45 K56 T85 X19 100        0A1 A01 A02
B56                     61-102        225/35R18     K41 K42 K45 K56 T87 100                A04 A05 A08
G638,                   61-102        225/40R18     K41 K42 K45 K56 T88 T89 X11 100        A09 A12 A19
e2*93/81*0012*..,                                                                          A99 B02 K1c
e2*98/14*0012*..                                                                           K2b S02
Renault Modus           48-82         215/35R18     G77 K1a K1b K2b K44 K46 K56 T80        0A1 A01 A02
P                                                   T84                                    A04 A05 A08
e2*2001/116*0319*..;                                                                       A09 A12 A19
e2*2007/46*0007*..                                                                         A60 A99 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48800 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55033512 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ SY 758
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 205/40R18         225/35R18
Nr. 2 205/45R18         225/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X19    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juni 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Juni 2014




Blauth                                                                  00212567.DOC




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