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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             AS9019
             Radgröße                        9,0Jx19H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             46           AS9019 LK112/ohne Ring                5/112/66,7          35          1000   2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53230
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           AS9019 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx19H2
             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 53230




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    27,5
             S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    29
                       (2-teilig)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW X1                85-170         235/40R19    K1c K2c K6v                          A01 A07 A12
             UKL-L, F1X            85-170         245/40R19    K1c K2c K6v                          A16 A21 A57
             e1*2007/46*                                                                            NoP S01
             0371*19-..;
             e1*2007/46*1676*..
             BMW X2                85-225         235/40R19    K1c K2c K6v                          A01 A07 A12
             F2X                   85-225         245/40R19    K1c K2c K4i K5v K6x                  A16 A21 A57
             e1*2007/46*1824*..                                                                     S01
             BMW X5 (IV)           155-250        255/50R19    A10 A84 R37 T03 T07 200              A07 A16 A21
             G5X                   155-250        255/55R19    A12 R37 200                          A56 L06 V19
             e1*2007/46*1918*..    155-250        265/50R19    A10 A84 200                          S02
             - incl. M-Paket       155-250        275/45R19    A10 A84 200
                                   155-250        275/50R19    A01 A12 K1a K1b 200
                                   155-250        285/45R19    A12 200
             Mini Countryman       75-155         235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                  A01 A07 A12
             FMX                   75-155         245/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                  A16 A21 A57
             e1*2007/46*1682*..                                                                     KMV NoH
                                                                                                    S01
§ 22 53230




             Mini Countryman JCW 170              235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                  A01 A07 A12
             FMX                 170              245/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                  A16 A21 A56
             e1*2007/46*1682*..                                                                     KMV S01
             - John Cooper Works


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 7

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 53230




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 7

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
§ 22 53230




             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 7

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
§ 22 53230




             ne Allradlenkung (4WS).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    225/55R19     275/45R19
             Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 8    235/45R19     255/40R19
             Nr. 9    235/50R19     255/45R19
             Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 11   245/30R19     305/25R19
             Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 14   245/45R19     275/40R19
             Nr. 15   245/50R19     275/45R19
             Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§ 22 53230




             Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
             Nr. 19   255/45R19     285/40R19
             Nr. 20   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 21   255/55R19     275/50R19
             Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 24   265/40R19     295/35R19
             Nr. 25   265/45R19     295/40R19
             Nr. 26   265/50R19     295/45R19
             Nr. 27   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juli 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 7 von 7

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Juli 2020




             Coen                                                                  00347024.DOC
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