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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             AS9019
             Radgröße                        9,0Jx19H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             51           AS9019 LK112/ohne Ring             5/112/66,6          50          1000   2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53230
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           AS9019 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx19H2
             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 53230




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm   150                      45
             S02       Serien-Schraube M15x1,25     Kugel Ø 28 mm   150                      44
                       (2-teilig)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GL-Klasse             155,165        275/50R19   R37 200                             A07 A12 A16
             164G                  155-285        265/55R19   M+S 200                             A21 S01
             e1*2001/116*0340*..   155-285        275/55R19   200
             GL-Klasse             190-320        265/55R19   A10 M+S                             A07 A16 A21
             166                   190-320        275/50R19   A12                                 A56 KMV S01
             e1*2007/46*           190-320        275/55R19   A12
             0598*05-17
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GL-Klasse             190,245        265/55R19   A10                                 A07 A16 A21
             166                   190-320        265/55R19   A10 M+S                             A56 KOV S01
             e1*2007/46*           190-320        275/50R19   A01 A12 K2b
             0598*05-17            190-320        275/55R19   A01 A12 K2b
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLE-Klasse            150-335        255/50R19                                       A07 A12 A16
             166                   150-335        265/50R19   A01 K2b                             A21 A56 B03
§ 22 53230




             e1*2007/46*           150-335        275/45R19                                       MHy NBF
             0598*16-...           150-335        285/45R19   A01 K2b                             S01
             (FIN: WDC1660...)
             GLE-Klasse            180-270        255/50R19   K1a K2b T03 T07                     A01 A07 A12
             H1GLE                 180-270        265/50R19   K1a K2b                             A16 A21 A56
             e1*2007/46*1885*..    180-270        275/45R19   K1a K2b                             KFS R78 V19
             - ohne AMG-Line       180-270        285/45R19   K1a K2b                             S02
             GLS-Klasse            190-335        265/55R19   A10 M+S                             A07 A16 A21
             166                   190-335        275/50R19   A12                                 A56 KMV X93
             e1*2007/46*           190-335        275/55R19   A12                                 Z19 S01
             0598*18-..
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLS-Klasse            190,245        265/55R19   A10                                 A07 A16 A21
             166                   190-335        265/55R19   A10 M+S                             A56 KOV X93
             e1*2007/46*           190-335        275/50R19   A01 A12 K2b                         S01
             0598*18-..            190-335        275/55R19   A01 A12 K2b
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             M-Klasse              140-285        255/50R19   K1b                                 A01 A07 A12
             164                   140-285        275/45R19   K1a K1b                             A16 A21 F38
             e1*2001/116*0315*..   140-285        285/45R19   K1c                                 V19 S01
             - mit Luftfederung
             M-Klasse              140-285        255/50R19   K1c                                 A01 A07 A12
             164                   140-285        275/45R19   K1a K1b                             A16 A21 F39
             e1*2001/116*0315*..   140-285        285/45R19   K1c                                 V19 S01
             - ohne Luftfederung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             M-Klasse               150-320        255/50R19    K2b                                   A01 A07 A12
             166                    150-320        265/50R19    K1a K1b K2b                           A16 A21 A56
             e1*2007/46*            150-320        275/45R19    K2b                                   B03 NBF S01
             0598*00-15             150-320        285/45R19    K1a K1b K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
§ 22 53230




             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 7

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
§ 22 53230




             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 7

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 53230




             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
             fung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53230 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    225/55R19     275/45R19
             Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 8    235/45R19     255/40R19
             Nr. 9    235/50R19     255/45R19
             Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 11   245/30R19     305/25R19
             Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 14   245/45R19     275/40R19
             Nr. 15   245/50R19     275/45R19
             Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§ 22 53230




             Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
             Nr. 19   255/45R19     285/40R19
             Nr. 20   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 21   255/55R19     275/50R19
             Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 24   265/40R19     295/35R19
             Nr. 25   265/45R19     295/40R19
             Nr. 26   265/50R19     295/45R19
             Nr. 27   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juli 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55034820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx19H2 Typ AS9019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Juli 2020
§ 22 53230




             Coen                                                                  00347050.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim