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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 9

               Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Typ                              AS9020
               Radgröße                         9,0Jx20H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            AS9020 LK114,3/Ø70,0x60,1mm         5/114,3/60,1        30          850    2400
                            Nr.20

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       53231
               Herstellerzeichen                AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung            AS9020 (s.o.)
               Radgröße                         9,0Jx20H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
§22 53231*02




               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     110                      -
               S02       Schraube M14x1,5                Kegel 60°     140                      30
               S03       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°     110                      -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Lexus
                                                Suzuki
                                                Toyota

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus GS                183-255      245/30R20    K1c K2b K30 K41 K42 K56 T90 Z49      A01 A12 A14
               S19(a)                                                                                 A21 Lim S01
               e6*2001/116*
               0103*00-05
               Lexus IS                110-153      235/30R20    G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88      A01 A12 A14
               XE2(a)                  110-153      245/30R20    K2b K42 K46 K56 R03 T90              A21 Lim VL0
               e11*2001/116*           110-153      255/30R20    K2c K42 K46 K56 R03 T92              S01
               0206*00-09
               Lexus IS 250c           153          235/30R20    G01 K1c K3a K3c K3s K5c R02 R70      A01 A12 A14
               XE2(a)                                            T88                                  A21 Cbo VL0
               e11*2001/116*           153          245/30R20    K2b K4h K6c K6g R03 T90              S01
               0206*00-09              153          255/30R20    K2c K4h K6f K6h R03 T92
               Lexus NX                114, 175     235/45R20                                         A12 A14 A21
               AZ1, AZ1-TMG            114, 175     245/40R20                                         A57 MHy S01
               e6*2007/46*0111*..;     114, 175     245/45R20
               e13*2007/46*1536*..     114, 175     255/40R20    A01 K1a
               - incl. Hybrid
               Lexus NX 350h           140          235/50R20    K1a K2b K6w R70                      A01 A12 A14
§22 53231*02




               AZ2 (M)                 140          245/45R20    K6w                                  A21 A57 NoP
               e6*2018/858*00081*      140          255/45R20    K1a K2b K6w                          S02
                                       140          265/45R20    K1c K2c K4i K6x
               Lexus NX 450h+          136          235/50R20    K1a K2b K6w R70                      A01 A12 A14
               AZ2 (M)                 136          245/45R20    K6w                                  A21 A56 S02
               e6*2018/858*00081*..    136          255/45R20    K1a K2b K6w
                                       136          265/45R20    K1c K2c K4i K6x
               Lexus RX (IV)           175-221      235/55R20    R70                                  A12 A14 A21
               AL2 (EU,M) -TMG         175-221      255/45R20                                         A57 S01
               e6*2007/46*0163*..;     175-221      265/45R20
               e13*2007/46*1613*..
               Lexus RX 350/450h       183,204      235/45R20                                         A12 A14 A21
               (III)                   183,204      245/45R20                                         S01
               AL1(a), HAL1(a)         183,204      255/45R20
               e6*2001/116*0117*..     183,204      265/45R20    A01 K1a K1b K2b
               e6*2001/116*0118*..     183,204      275/40R20    A01 K1c K2b K3b K6e

               Suzuki Across           136          235/45R20                                         A12 A14 A21
               XA5P(S)(EU,M)           136          245/45R20    A01 K1c K2c K6w                      A56 S01
               e6*2007/46*0430*..;     136          255/45R20    A01 K1c K2c K6w
               - Plug-in Hybrid
               Toyota Highlander       140          235/55R20    R70                                  A12 A14 A21
               XU7 (EU,M), /-TGRE      140          255/50R20    A01 K1c K2c                          A56 NoE NoP
               e6*2018/858*00001*..;   140          265/45R20                                         S03
               e13*2018/858*00028*.    140          275/45R20    A01 K1c K2c
               .                       140          285/45R20    A01 K1c K2c K3w K4w K6t K6w




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20                                        A12 A14 A21
               XA3(a)                  100-130       255/35R20                                        A57 KMV S01
               e6*2001/116*            100-130       255/40R20
               0105*00-08              100-130       265/35R20   A01 K1a K2b
               - mit Radhaus-          100-130       265/40R20   A01 K1a K2b
                 Verbreiterungen       100-130       275/35R20   A01 K1c K2b
               - incl. Facelift 2009   100-130       275/40R20   A01 K1c K2b K42
               Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20   K1c K2c                              A01 A12 A14
               XA3(a)                  100-130       255/35R20   K1c K2c                              A21 A57 KOV
               e6*2001/116*            100-130       255/40R20   K1c K2c                              S01
               0105*00-08              100-130       265/35R20   K1c K2c
               - ohne Radhaus-         100-130       265/40R20   K1c K2c
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2009
               Toyota RAV4 (IV)        91-112        235/45R20   K1a K1b                              A01 A12 A14
               XA3(a)                  91-112        245/40R20   K1c K2b                              A21 A57 LT3
               e6*2001/116*            91-112        245/45R20   K1c K2b                              S01
               0105*09-13              91-112        255/40R20   K1c K2b K4v
               - ab Modell 2013
§22 53231*02




               Toyota RAV4 (IV)        91-112        235/45R20   K1a K1b                              A01 A12 A14
               XA3(a)                  91-112        245/40R20   K1c K2b                              A21 A57 LT4
               e6*2001/116*            91-112        245/45R20   K1c K2b                              S01
               0105*09-13              91-112        255/40R20   K1c K2b K4v
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)        105, 112      235/45R20                                        A12 A14 A21
               XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R20   A01 K1c K2b                          A57 LT3 S01
               e6*2001/116*            105, 112      245/45R20   A01 K1c K2b
               0105*14-..;             105, 112      255/40R20   A01 K1c K2b K4v
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)        105, 112      235/45R20                                        A12 A14 A21
               XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R20   A01 K1c K2b                          A57 LT4 S01
               e6*2001/116*            105, 112      245/45R20   A01 K1c K2b
               0105*14-..;             105, 112      255/40R20   A01 K1c K2b K4v
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)        114           235/45R20                                        A12 A14 A21
               Hybrid                  114           245/40R20   A01 K1c K2b                          A57 LT3 S01
               XA4(EU,M), -/TMG        114           245/45R20   A01 K1c K2b
               e6*2007/46*0166*..;     114           255/40R20   A01 K1c K2b K4v
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV)        114           235/45R20                                        A12 A14 A21
               Hybrid                  114           245/40R20   A01 K1c K2b                          A57 LT4 S01
               XA4(EU,M), -/TMG        114           245/45R20   A01 K1c K2b
               e6*2007/46*0166*..;     114           255/40R20   A01 K1c K2b K4v
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (V)         129, 131      235/45R20                                        A12 A14 A21
               XA5(EU,M), -/TMG        129, 131      245/45R20   A01 K1c K2c K6w                      A57 NoP S01
               e6*2007/46*0289*..;     129, 131      255/40R20   A01 K1c K2c K6w X94
               e13*2007/46*1991*..     129, 131      255/45R20   A01 K1c K2c K6w



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (V)         136           235/45R20                                           A12 A14 A21
               XA5P(EU,M), -/TGRE      136           245/45R20     A01 K1c K2c K6w                       A56 S01
               e6*2007/46*0429*..;     136           255/40R20     A01 K1c K2c K6w X94
               e13*2007/46*2356*..     136           255/45R20     A01 K1c K2c K6w
               - Plug-in Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
§22 53231*02




               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 9

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
§22 53231*02




               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 9

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
               kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
§22 53231*02




               Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
               hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3w An Achse 1 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun-
               gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
               breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 7 von 9

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
               breiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoff-
               verbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun-
               gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
               breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 53231*02




               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6e     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200mm vor
               Radmitte) vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 8 von 9

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
               schlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 53231*02




               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 9 von 9

               VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 235/30R20        245/30R20, 255/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X94     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
               Kederband) zu entfernen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. September 2022 in Lambsheim statt.
§22 53231*02




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. September 2022




               Kocher                                                                 00397005.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim