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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             AS9020
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            AS9020 LK114,3/Ø70,0xØ60,1         5/114,3/60,1        45          850    2400
                          Nr.20

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53231
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           AS9020 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§ 22 53231




             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     110                      -
             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     90                       28,5
             S03       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     100                      -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Lexus
                                             Suzuki
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Lexus GS F              351            235/35R20   A10 M+S T92                         A14 A21 A58
             UL10 (EU,M)             351            255/30R20   A01 A91 K3f K3s M+S T92             L06 Lim V20
             e6*2007/46*0164*..      351            265/30R20   A12 M+S R03 T94                     S01
                                     351            275/30R20   A12 M+S R03
             Lexus RC                133, 180       235/35R20   T92                                 A12 A14 A21
             XC1 (EU,M)              133, 180       265/30R20   R03 T94                             A58 BL1 Cpe
             e11*2007/46*2883*..;    133, 180       275/30R20   A01 K2b R03                         MHy V20 S01
             e6*2007/46*0336*..
             Lexus RC F              341, 351       235/35R20   A10 M+S T92                         A14 A21 A58
             UXC1 (EU,M)             341, 351       255/30R20   A01 A91 K3f K3s M+S T92             Cpe L06 V20
             e11*2007/46*1532*..;    341, 351       265/30R20   A12 M+S R03 T94                     VC4 S01
             e6*2007/46*0335*..      341, 351       275/30R20   A12 M+S R03
             Lexus UX                112, 127       225/40R20                                       A12 A14 A21
             ZA1(EU,M), -/TMG        112, 127       235/35R20   T92                                 A57 MHy S01
             e6*2007/46*0263*..;     112, 127       235/40R20
             e13*2007/46*2005*..     112, 127       245/35R20   A01 K6w
             Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20                                       A12 A14 A21
             JT                      78-171         275/35R20   A01 K1c K2b K42 Z49                 Y85 S03
§ 22 53231




             e4*2001/116*0091*..;    78-171         275/40R20   A01 K1c K2b K42 Z49
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20                                       A12 A14 A21
             JT                      78-122         275/35R20   A01 K1c K2b                         Y84 S03
             e4*2001/116*0091*..;    78-122         275/40R20   A01 K1c K2b
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Vitara           82-103         225/35R20   K1c K2b T88                         A01 A12 A14
             LY                      82-103         235/30R20   K1c K2b R70 T88                     A21 A57 S02
             e4*2007/46*0928*..      82-103         235/35R20   K1c K2b
             Toyota C-HR             72-112         225/40R20   K1c K6w                             A01 A12 A14
             AX1T(EU,M), -/TMG       72-112         235/35R20   K1c K6w                             A21 A57 MHy
             e11*2007/46*3641*..;    72-112         235/40R20   K1c K6w                             S01
             e13*2007/46*1765*..;    72-112         245/35R20   K1c K2b K6b K6x
             e6*2007/46*0264*..;
             e6*2007/46*0338*..
             Toyota Camry Hybrid     131            225/35R20   T90                                 A12 A14 A21
             XV7 (EU,M), -/TMG       131            235/35R20   T92                                 A58 Lim V20
             e6*2007/46*0322*..;     131            245/30R20   T90                                 S01
             e13*2007/46*2046*..     131            255/30R20   A01 K1c K2c K3a K3c K8e T92
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A21
             XA3(a)                                                                                 A57 KOV S01
             e6*2001/116*
             0105*00-08
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                         A12 A14 A21
             XA3(a)                                                                                   A57 KMV S01
             e6*2001/116*
             0105*00-08
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 53231




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 8

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§ 22 53231




             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             BL1     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 334mm an Achse 1.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.




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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 5 von 8

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.
§ 22 53231




             K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
             ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen
             oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
             ne Allradlenkung (4WS).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53231 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 8

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 53231




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr.   2   235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr.   3   235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr.   4   235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr.   5   245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr.   6   245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr.   7   245/40R20      275/35R20, 285/35R20




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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 8

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 8    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   285/35R20     335/30R20
             Nr. 23   285/40R20     325/35R20
             Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 53231




             des Fahrzeugs mitzuführen.


             VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
             sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1 245/30R20        265/30R20
             Nr. 2 255/30R20        275/30R20, 285/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
             Kederband) zu entfernen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55035320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AS9020
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 28. Juli 2020
§ 22 53231




             Coen                                                                  00347487.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim