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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             AS9021
             Radgröße                        9,0Jx21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             46           AS9021 LK112/ohne Ring                5/112/66,7          35          1000   2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53232
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           AS9021 (s.o.)
             Radgröße                        9,0Jx21H2
             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 53232




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    27,5
             S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    29
                       (2-teilig)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW X1                 85-170         245/30R21   K1c K2c K6x T87 T91                  A01 A07 A12
             UKL-L, F1X                                                                             A14 A21 A57
             e1*2007/46*                                                                            NoP S01
             0371*19-..;
             e1*2007/46*1676*..
             BMW X2                 85-225         245/30R21   K1c K2c K4i K5x K6x T87 T91          A01 A07 A12
             F2X                                                                                    A14 A21 A57
             e1*2007/46*1824*..                                                                     S01
             BMW X3                 100-195        245/40R21   T00 T96                              A07 A12 A14
             G3X                    100-195        275/35R21   A01 K2b R03                          A21 A57 V21
             e1*2007/46*1797..      100-265        245/40R21   M+S T00 T96                          S01
                                    100-265        275/35R21   A01 K2b M+S R03
             BMW X4                 120-195        245/40R21   T00 T96                              A07 A12 A14
             G4X                    120-195        275/35R21   R03                                  A21 A56 V21
             e1*2007/46*1881*..     120-265        245/40R21   M+S T00 T96                          S01
                                    120-265        275/35R21   M+S R03
             BMW X5 (IV)            155-250        265/40R21   A10 A84 T01 T05 200                  A07 A14 A21
             G5X                    155-250        275/40R21   A10 A84 200                          A56 L06 S02
§ 22 53232




             e1*2007/46*1918*..
             - incl. M-Paket
             BMW X5 M50 i/d (IV)    294, 390       275/40R21   A10 A84 M+S 200                      A07 A14 A21
             G5X                                                                                    A56 L06 S02
             e1*2007/46*1918*..
             BMW X7                 155-250        255/50R21   M+S T09 200                          A07 A12 A14
             G7X                    155-250        265/45R21   M+S T08 200                          A21 A56 L06
             e1*2007/46*1952*..     155-250        275/45R21   T07 T10 200                          S02
                                    155-250        285/45R21   200
             BMW X7                 155-250        275/45R21   T07 T10 200                          A07 A12 A14
             G7X                    155-250        285/45R21   200                                  A21 A56 L06
             e1*2007/46*1952*..     155-390        255/50R21   M+S T09 200                          S02
             - mit M-Paket - Ver-   155-390        265/45R21   M+S T08 200
             breiterungen           155-390        275/45R21   M+S T07 T10 200
                                    155-390        285/45R21   M+S 200



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 53232




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 4 von 7

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 53232




             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 7

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
             ne Allradlenkung (4WS).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 53232




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T09     Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T10     Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 7

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V21   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1   235/45R21       255/40R21
             Nr. 2   245/30R21       295/25R21
             Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
             Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
             Nr. 5   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
             Nr. 6   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
             Nr. 7   255/40R21       285/35R21
§ 22 53232




             Nr. 8   255/50R21       285/45R21
             Nr. 9   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
             Nr.10   265/40R21       295/35R21
             Nr.11   265/45R21       295/40R21
             Nr.12   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
             Nr.13   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
             Nr.14   275/45R21       315/40R21
             Nr.15   285/35R21       325/30R21
             Nr.16   285/40R21       315/35R21
             Nr.17   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 7 von 7

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. August 2020




             Coen                                                                  00349946.DOC
§ 22 53232




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