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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               AS9021
               Radgröße                          9,0Jx21H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-    Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last    (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            AS9021 LK114,3/Ø70,0xØ67,1            5/114,3/67,1        45          1000    2400
                            Nr.1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53232
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             AS9021 (s.o.)
               Radgröße                          9,0Jx21H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
§22 53232*01




               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                   -
               S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Mazda

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                   Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai Grand Santa      145, 147      245/40R21     K1a K2b T00                             A01 A12 A14
               Fe (III)                 145, 147      255/35R21     K1a K2b T98                             A21 A56 S02
               DM                       145, 147      255/40R21     K1a K2b
               e11*2007/46*0633*..
               - incl. Facelift 2016
               Hyundai Santa Fe (III)   110-147       245/40R21     K1a K2b T00                             A01 A12 A14
               DM                       110-147       255/35R21     K1a K2b T98                             A21 A57 S02
               e11*2007/46*0633*..      110-147       255/40R21     K1a K2b
               - incl. Facelift 2016
               Hyundai Santa Fe (IV)    110-147       245/40R21     K1a K1b                                 A01 A12 A14
               TM                       110-147       255/35R21     K1c K2b T98                             A21 A57 S02
               e4*2007/46*1318*00-      110-147       255/40R21     K1c K2b
               02
               Hyundai Tucson           114-136       245/35R21     K1c K2c K6w K8x T96                     A01 A12 A14
               TL                                                                                           A21 A57 S02
               e11*2007/46*2711*..;
               e5*2007/46*1084*..
               - incl. Facelift 2018
§22 53232*01




               Hyundai Tucson           85-136        245/35R21     K1c K2c K6w K8x T96                     A01 A12 A14
               TLE, TLE-HME                                                                                 A21 A57 S02
               e11*2007/46*2724*..;
               e13*2007/46*1612*..;
               e5*2007/46*1076*..
               - incl. Facelift 2018
               Kia Sorento (II)         110-145       245/40R21     K1a K2b T00                             A01 A12 A14
               XM FL                    110-145       255/35R21     K1a K2b T98                             A21 S01
               e11*2007/46*0634*..      110-145       255/40R21     K1a K2b K5v
               Kia Sorento (III)        136-147       245/40R21     T00                                     A12 A14 A21
               UM                                                                                           A57 S02
               e4*2007/46*0894*..
               - incl. Facelift 2017
               Kia Sorento (IV)         132-148       245/40R21     K1a K1b T00                             A01 A12 A14
               MQ4                      132-148       255/35R21     K1c K2b T98                             A21 A57 NoP
               e4*2007/46*1530*..       132-148       255/40R21     K1c K2b                                 S02
                                        132-148       265/35R21     K1c K2b K5v
                                        132-148       265/40R21     K1c K2b K3s K5v
                                        132-148       275/35R21     K1c K2c K3i K3s K5x K6e K6w K7a
               Mazda CX-5               110-141       245/40R21                                             A12 A14 A21
               KE, GH                   110-141       255/35R21     A01 K1c                                 S04
               e13*2007/46*1247*..;     110-141       255/40R21     A01 K1c
               e1*2001/116*             110-141       265/35R21     A01 K1c K2c
               0448*14-..
               Mazda CX-5               110-143       245/40R21                                             A12 A14 A21
               KF, KFE                  110-143       255/35R21                                             A57 S03
               e13*2007/46*1803*..;     110-143       255/40R21
               e13*2007/46*1832*..      110-143       265/35R21     A01 K1c K2b
               Mazda CX-7               120-191       245/40R21     K1a K1b K2b                             A01 A12 A14
               ER, ERE                  120-191       255/40R21     K1c K2b                                 A21 A57 S01
               e11*2001/116*0308*.
               e13*2007/46*1109*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 53232*01




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 4 von 6

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§22 53232*01




               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 5 von 6

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
               hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6e     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
§22 53232*01




               Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

               NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53232 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035820 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx21H2 Typ AS9021
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2020 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
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               Lambsheim, 18. November 2020




               Coen                                                                    00355695.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim