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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53546 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             BV7016
               Radgröße                        7.0Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               46           BV7016 LK112/ohne Ring             5/112/66,7          47          710    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53546
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           BV7016 (s.o.)
               Radgröße                        7.0Jx16H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 53546*00




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,25       Kegel 60°     140                      27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53546 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          85-110        195/60R16     A33 M+S                              A07 A14 A21
               F1H                    85-110        205/55R16     A90                                  A58 Flh V16
               e1*2007/46*2018*..     85-110        215/55R16     A01 A12 K2b                          Z16 S01
                                      85-110        225/50R16     A01 A12 K2b
               BMW 2er Active Tour-   70-141        195/65R16     A11 M+S R09                          A07 A14 A21
               er                     70-141        205/60R16     A01 A31 K2b                          A57 B29 Flh
               UKL-L, F2AT            70-141        215/55R16     A01 A12 K2b                          V00 V16 S01
               e1*2007/46*            70-141        215/60R16     A01 A12 K2b
               0371*13-..;            70-141        225/55R16     A01 A12 K2b
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Gran Tourer    70-110        195/65R16     A11 M+S R09                          A07 A14 A21
               UKL-L, F2GT            70-110        205/60R16     A01 A31 K2b                          A57 B29 V00
               e1*2007/46*            70-110        215/55R16     A01 A12 K2b                          V16 Ver S01
               0371*18-..;            70-110        215/60R16     A01 A12 K2b
               e1*2007/46*1677*..     70-110        225/55R16     A01 A12 K2b
               Mini Clubman           75-110        195/60R16     A11 A58 M+S                          A07 A14 A21
               One/Cooper ,/D,/S      75-110        205/55R16     A01 A31 A58 K2b                      Car V00 V16
               UKL-L, FMK             75-110        215/55R16     A01 A12 A58 K2b                      S01
§22 53546*00




               e1*2007/46*            75-110        225/50R16     A01 A12 A58 K1b K2b K6w
               0371*19-..,            75-155        205/55R16     A01 A31 A57 K2b M+S
               e1*2007/46*1683*..     75-155        215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S

               Mini Countryman        75-110        205/65R16     A33                                  A07 A14 A21
               FMX                    75-110        215/60R16     A12                                  A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-110        215/65R16     A12                                  NoH S01
                                      75-110        225/60R16     A01 A12 K2b
                                      75-110        235/60R16     A01 A12 K2b
               Mini One/Cooper ,/D,   55-100        195/50R16     K2b                                  A01 A07 A12
               /S                     55-155        195/50R16     K2b M+S                              A14 A21 A58
               UKL-L, FML2, FML4,     55-155        195/55R16     K2b                                  Cbo Flh V16
               FMCA                   55-155        215/45R16     K2b                                  S01
               e1*2007/46*
               0371*10-..,
               e1*2007/46*1678*..,
               e1*2007/46*1679*..,
               e1*2007/46*1680*..,
               - 3/5-Türer / Cabrio

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 53546*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§22 53546*00




               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53546 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 53546*00




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
               van (z.B. Verso, Gran, ...)

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53546 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55071420 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ BV7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53546*00




               Lambsheim, 11. Januar 2021




               Kocher                                                                       00358203.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim