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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 01 102 2301065

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            BV8018
               Radgröße                       8.0Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                46            BV8018 LK112/ohne Ring                5/112/66,7        54         710      2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53544
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          BV8018 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 53544*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°          140          28               Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW
                                              Mini/BMW
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 1er-Reihe (III)        80-110          215/45R18     R37                             A07 A12 A14
                F1H                        80-110          235/40R18     A01 K2b R03                     A21 A57 B10
                e1*2007/46*2018*..         80-140          215/45R18     M+S                             Flh V00 V18
                                           80-140          225/40R18                                     S01
                BMW 1er-Reihe (IV)         90-150          215/45R18                                     A12 A14 A21
                F7                         90-150          225/45R18                                     A57 B10 Flh
                e1*2018/858*00397*..       90-150          235/40R18     R03                             V00 V18 S01
                                           90-150          245/40R18     R03



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 225xe Active Tourer    92,100        215/45R18                                      A07 A12 A14
                Hybrid                     92,100        225/40R18      T92                             A21 A56 Flh
                UKL-L, F2AT                92,100        225/45R18                                      S01
                e1*2007/46*                92,100        235/40R18      A01 K2b
                0371*21-..;                92,100        235/45R18      A01 K2b
                e1*2007/46*1675*..
                BMW 2er Active Tourer   70-170           215/45R18                                      A07 A12 A14
                UKL-L, F2AT             70-170           225/40R18                                      A21 A57 Flh
                e1*2007/46*             70-170           225/45R18                                      S01
                0371*13-..;             70-170           235/40R18      A01 K2b
                e1*2007/46*1675*..      70-170           235/45R18      A01 K2b
                BMW 2er Gran Coupe      85-110           215/45R18      R37                             A07 A12 A14
                F2GC                    85-110           235/40R18      A01 K2b R03                     A21 A57 B10
                e1*2007/46*2064*..      85-140           215/45R18      M+S                             Lim V00 V18
                                        85-140           225/40R18                                      S01
                BMW 2er Gran Tourer     70-141           215/45R18      T89 T93                         A07 A12 A14
                UKL-L, F2GT             70-141           225/40R18      T88 T92                         A21 A57 Ver
                e1*2007/46*             70-141           225/45R18                                      S01
§22 53544*03




                0371*18-..;             70-141           235/40R18      A01 K2b
                e1*2007/46*1677*..      70-141           235/45R18      A01 K2b
                Mini Clubman One/Cooper 75-110           215/40R18      A58 T85 T89                     A07 A12 A14
                ,/D,/S                  75-110           215/45R18      A58                             A21 Car V00
                UKL-L, FMK              75-110           235/40R18      A01 A58 K2b R03                 V18 S01
                e1*2007/46*             75-155           215/40R18      A57 M+S T85 T89
                0371*19-..,             75-155           215/45R18      A57 M+S
                e1*2007/46*1683*..      75-155           225/40R18      A01 A57 K2b
                                        75-155           245/35R18      A01 A58 K2b R03



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 53544*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 4 von 6

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B10      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
               Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
§22 53544*03




               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 5 von 6

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
§22 53544*03




               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   235/65R18      255/60R18
               Nr. 14   245/35R18      255/35R18
               Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 17   245/50R18      275/45R18
               Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 20   255/50R18      285/45R18
               Nr. 21   255/55R18      285/50R18
               Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan
               (z.B. Verso, Gran, ...)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53544 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55008121 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ BV8018
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
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               Lambsheim, 6. November 2025



               Kocher                                                                               00458277.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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