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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             BX7018
               Radgröße                        7.0Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               81           BX7018 LK114,3/Ø67,1 Ø60,1              5/114,3/60,1        45          730    2300
                            Nr.48

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55376
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           BX7018 (s.o.)
               Radgröße                        7.0Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 55376*00




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund            Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)               (mm)
               S01   Mutter M12x1,5 (mit Schaft)        Kegel 60°       110                -               24119
               S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°       120                -               24132
               S03   Mutter M12x1,25 (mit Schaft)       Kegel 60°       100                -               24118
               S04   Schraube M12x1,5                   Kegel 60°       100                30,5            24117
               S05   Schraube M12x1,5                   Kegel 60°       90                 30,5            24117

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BYD
                                               Lexus
                                               Suzuki
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                          AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BYD Dolphin               35, 65         205/45R18   T86 T90                             A12 A14 A21
               EM2E, EM2E-1              35, 65         215/40R18   T85 T89                             A58 Flh S02
               e9*2018/858*11468*..;
               e9*KS18/858*11459*..
               - Elektro
               Lexus UX                  112, 127       215/50R18   A31                                 A14 A21 A57
               ZA1(EU,M), -/TMG          112, 127       215/55R18   A91                                 MHy S01
               e6*2007/46*0263*..;       112, 127       225/50R18   A91
               e13*2007/46*2005*..       112, 127       235/50R18   A12
               Suzuki S-Cross (II)       75, 95         215/45R18                                       A12 A14 A21
               JY, JY-2S                 75, 95         215/50R18                                       A57 S04
               e4*2007/46*               75, 95         225/45R18
               0779*14-..;
               e6*2018/858*
               00006*02-..
               ab Modelljahr 2022
               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a                                 A01 A12 A14
               AZ, AZ-2S                                                                                A21 A58 Flh
§22 55376*00




               e4*2007/46*1205*..;                                                                      S03
               e6*2018/858*00229*..
               Suzuki Vitara             75-103         215/45R18                                       A12 A14 A21
               LY, LY-2S                 75-103         215/50R18                                       A57 S05
               e4*2007/46*0928*..        75-103         225/45R18
               e6*2018/858*00005*..
               Toyota C-HR (I)           72-112         215/50R18   A91                                 A14 A21 A57
               AX1T(EU,M), -/TMG         72-112         215/55R18   A91                                 MHy S01
               e11*2007/46*3641*..;      72-112         225/50R18   A12
               e13*2007/46*1765*..;      72-112         235/50R18   A12
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota Corolla Cross      72-112         215/50R18   A33 R37                             A14 A21 A57
               Hybrid                    72-112         215/55R18   A91 R37                             KMV S01
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE       72-112         225/50R18   A90
               e6*2018/858*00186*..;     72-112         235/50R18   A12
               e13*2018/858*00420*.
               .
               Toyota RAV4 (IV)          114            225/55R18                                       A12 A14 A21
               Hybrid                    114            225/60R18                                       A57 LT3 S01
               XA4(EU,M), -/TMG          114            235/55R18
               e6*2007/46*0166*..;
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV)          114            225/55R18   A33                                 A14 A21 A57
               Hybrid                    114            225/60R18   A33                                 LT4 S01
               XA4(EU,M), -/TMG          114            235/55R18   A91
               e6*2007/46*0166*..;       114            245/50R18   A12
               e13*2007/46*1658*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Yaris Cross      68, 92        215/50R18   A91                                  A14 A21 A58
               XPB1F(M,EUM), -         68, 92        225/45R18   A91                                  F23 Flh NoE
               /TGRE                                                                                  NoP S01
               e6*2018/858*00013*..;
               e13*2018/858*00156*.
               .
               Toyota Yaris Cross      68            215/50R18   A91                                  A14 A21 A56
               AWD                     68            225/45R18   A91                                  F24 Flh NoE
               XPB1F(M,EUM), -                                                                        NoP S01
               /TGRE
               e6*2018/858*00013*..;
               e13*2018/858*00156*.
               .


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 55376*00




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 55376*00




               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
§22 55376*00




               schlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55376 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ BX7018
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 6 von 6

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum
§22 55376*00




               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. Mai 2024




               Kocher                                                                   00427771.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim