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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Typ                              CR7517
             Radgröße                         7.5Jx17H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            CR7517 LK100/Ø70,0-Ø56,1            4/100/56,1          38          580    2100
                          Nr.43

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       52460
             Herstellerzeichen                AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung            CR7517 (s.o.)
             Radgröße                         7.5Jx17H2
             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
§ 22 52460




             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      110                      -
             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                      30,5
             S03       Schraube M14x1,25              Kegel 60°      130                      35
             S04       Schraube M14x1,25              Kegel 60°      140                      35
             S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°      110                      -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Honda
                                              Mini/BMW

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)       66-81         205/45R17                                       A12 A16 A21
             EP1, -2, -4             66-81         215/40R17   A01 K2b K42 K90                     Flh S01
             e11*98/14*              66-81         215/45R17   A01 G01 K2b K42 K90
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)       66-81         205/45R17                                       A12 A16 A21
             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         215/40R17   A01 K1a K2b K42 K90                 Flh S01
             e11*98/14*              66-81         215/45R17   A01 G01 K1a K2b K42 K90
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)       88-92         205/45R17                                       A12 A16 A21
             Coupé                   88-92         215/40R17   A01 K2b K42 K90                     Cpe S01
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A01 A12 A16
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A21 S05
             e6*2007/46*             66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
             0010, 0011, 0013,
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A01 A12 A16
§ 22 52460




             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A21 S05
             e6*2001/116*            66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
             0125, 0126, 0127,
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)        75, 96        195/45R17   K1c                                 A01 A12 A16
             GK                                                                                    A21 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..                                                                    S05
             - incl. Facelift 2018
             Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17   K1c K2a K2b K32                     A01 A12 A16
             Mini                    65-160        215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56                 A21 Cbo Flh
             e1*2001/116*            65-160        215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56                 V17 S03
             0231*08-..              65-160        235/40R17   K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70
             - ab MJ 2007            65-85         205/40R17   K1c K2c
                                     65-85         225/35R17   K1c K2c K32 K42 K56
             Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17   K1a K1b K2b                         A01 A12 A16
             Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17   K1c K2b K42                         A21 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17   K1c K2b K42                         Cpe Flh V17
             e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17   K1a K1b K2b T80 T81                 S04
             e1*2007/46*             55-90         225/35R17   K1c K2a K2b K42
             0369, 0370, 0593*..
             e1*2007/46*0371*00-
             09,
             e24*2007/46*0023*..
             - Mi-
             ni/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One, Cooper, -S   55-160        205/45R17     K1c K2a K2b K32                       A01 A12 A16
             R50, Mini              55-160        215/40R17     K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,      55-160        215/45R17     K1c K2c K32 K42 K56                   V17 S02
             e1*2001/116*           55-160        235/40R17     K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70
             0231*00-07             55-85         205/40R17     K1c K2c
             - bis MJ 2006          55-85         225/35R17     K1c K2c K32 K42 K56

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52460




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
§ 22 52460




             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 52460




             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 6 von 7

             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
§ 22 52460




             Seite 1) verwendet werden.

             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52460 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55046619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CR7517
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 52460




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 24. September 2019




             Coen                                                                   00328995.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim