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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0170-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         -                             -
Typ                            CR8518                        CR10018
Radgröße                       8.5JX18H2                     10Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-       Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            kreis- (mm)/ Mit-     tiefe       last   (mm)
                                            tenloch-ø (mm)        (mm)        (kg)
26          CR8518 LK120/ohne Ring          5/120/72,6            30          580    2100
26          CR10018 LK120/ohne Ring         5/120/72,6            20          580    2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              AUTEC Germany                 AUTEC Germany
Radtyp und Ausführung          CR8518 (s.o.)                 CR10018 (s.o.)
Radgröße                       8.5JX18H2                     10Jx18H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           YHM                           YHM
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5           Kegel 60°       110                 32

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-042719-A00-V05 und 23-0151-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                        23-0170-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer           AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4-M              252           225/45R18        K1a R02                           A06 A12 A16
M85                   252           235/40R18        K14 K1c R02                       A21 Cbo Cpe
e1*2001/116*0364*..   252           245/40R18        K14 K1c R02                       V18 S01
- Roadster/Coupé      252           255/40R18        K2a K2b K42 K56 R03
                      252           265/35R18        K2a K2b K42 K56 R03
                      252           275/35R18        K2c K42 K44 K56 K66 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                              Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                             V     W       Y
210 km/h                                                     100% 100% 100%
220 km/h                                                     97% 100% 100%
230 km/h                                                     94% 100% 100%
240 km/h                                                     91% 100% 100%
250 km/h                                                     -     95%     100%
260 km/h                                                     -     90%     100%
270 km/h                                                     -     85%     100%
280 km/h                                                     -     -       95%
290 km/h                                                     -     -       90%
300 km/h                                                     -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         23-0170-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                         23-0170-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 6

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.




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Nummer                         23-0170-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 6

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    205/40R18             225/35R18
Nr. 2    205/45R18             225/40R18
Nr. 3    215/40R18             245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18             235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18             235/50R18
Nr. 6    225/40R18             245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18             245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18             245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18             255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18             255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18             255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18             255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18             255/35R18
Nr. 14   245/40R18             255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18             265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18             275/45R18
Nr. 17   255/40R18             285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18             275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18             285/45R18
Nr. 20   255/55R18             285/50R18
Nr. 21   265/35R18             295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim, ab Mai 2019 und
die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Lambsheim, ab Februar 2023
durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2023 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0170-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX18H2 Typ CR8518 und 10Jx18H2 Typ CR10018
Fertiger/Zulieferer            AUTEC GmbH & Co. KG

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2019.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. März 2023




Pohl                                                                          00407293.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim