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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               D8019
                Radgröße                          8,0Jx19H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            D8019 LK112/Ø70-Ø57,1                 5/112/57,1          25          780    2150
                             Nr. 13

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49707
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             D8019 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx19H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49707*03




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   33

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q3                 88-162         225/40R19   K1a K2b                             A01 A12 A14
                8U, 8U1                 88-162         225/45R19   K1a K2b                             A21 A57 V00
                e1*2007/46*0591*..;     88-162         235/40R19   K1a K2b                             V19 S04
                e13*2007/46*1163*..     88-162         235/45R19   K1a K2b
                                        88-162         245/40R19   K1a K2b K6v
                Audi Q3                 88-162         225/40R19                                       A12 A14 A21
                8U, 8U1                 88-162         225/45R19                                       A57 KMV V00
                e1*2007/46*0591*..;     88-162         235/40R19                                       V19 S04
                e13*2007/46*1163*..     88-162         235/45R19
                - mit Radhaus-          88-162         245/40R19   A01 K6v
                  Verbreiterungen
                Skoda Superb (III)      88-206         225/40R19   K1b K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     A01 A12 A14
                3T                                                 K8m T89 T93                         A21 A57 Car
                e11*2001/116*           88-206         235/35R19   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i     Lim V00 V19
                0326*32-..;                                        K8m T87 T91                         S04
                e11*2007/46*            88-206         235/40R19   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                0014*22-..                                         K8m
                                        88-206         245/35R19   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
§ 22 49707*03




                                                                   K7d K8s T89 T93
                VW Passat               88-140         245/35R19   K2c K4i K6g K6i K8s R03 T89 T93     A01 A12 A14
                3C                      88-206         225/40R19   K1c K2c K3c K4i K6i K8m T89 T93     A21 A57 Car
                e1*2001/116*            88-206         235/35R19   K1c K2c K3c K4i K5d K6g K6i K8m     Lim V00 V19
                0307*37-..                                         T87 T91                             VoA S03
                - Limousine / Variant   88-206         235/40R19   K1c K2c K3c K4i K5d K6g K6i K8m
                ab MJ 2015 (B8/3G)
                VW Passat Alltrack      103-155        225/40R19   K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y     A01 A12 A14
                3C, 3c                                             K8m T89 T93                         A21 A56 Car
                e1*2001/116*            103-155        235/35R19   K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m     KMV S02
                0307*24-36;                                        T91
                e1*2007/46*             103-155        245/35R19   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s
                0502*00-10;                                        T89 T93
                0547*00-03
                - mit Radhaus- Ver-
                breiterungen
                VW Tiguan (II)          85-176         235/45R19   K1c K2b                             A01 A12 A14
                5N                      85-176         235/50R19   K1c K2c K6w                         A21 A57 KOV
                e1*2001/116*            85-176         245/45R19   K1c K2b K6w                         S04
                0450*24-..              85-176         255/45R19   K1c K2c K6w
                - ab Modell 2016
                VW Tiguan (II)          85-176         235/45R19                                       A12 A14 A21
                5N                      85-176         235/50R19   A01 K6w                             A57 KMV S04
                e1*2001/116*            85-176         245/45R19   A01 K6w
                0450*24-..              85-176         255/45R19   A01 K6w
                - ab Modell 2016
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 49707*03




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 7

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49707*03




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3d    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3f    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 7

                K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
§ 22 49707*03




                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 7

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
§ 22 49707*03




                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 22   265/40R19      295/35R19
                Nr. 23   265/45R19      295/40R19




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49707 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55091613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ D8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 7

                       Vorderachse     Hinterachse (Forts.)

                Nr. 24 265/50R19       295/45R19
                Nr. 25 275/30R19       315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
                (Typ 3C, 3c).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 49707*03




                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 23. Januar 2017




                Coen                                                                   00263804.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim