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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               KS7017
               Radgröße                          7.0Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               39           KS7017 LK130/ohne Ring                5/130/89,1          62          1400   2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54288
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             KS7017 (s.o.)
               Radgröße                          7.0Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 54288*00




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°      175                     30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Nissan
                                                 Opel
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Interstar       60-107        215/60R17C A01 G83 T04 T09                       A07 A12 A14
               FDN, J3                60-107        215/60R17C R31 R64 T04 T09                       A18 S01
               K964,                  60-107        225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04
               e2*2001/116*0273*..
               geschlossener Aufbau
               Nissan NV400           74-132        215/60R17C   A13 R64 T04 T09                     A07 A14 A18
               M1, M9, V1, V9         74-132        225/55R17C   A13 T04                             S01
               e2*2007/46*0137*..;    74-132        235/60R17    A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
               e2*2007/46*0142*..;    74-132        235/60R17    A12 R32 T02 T06
               e2*2007/46*0143*..;    74-132        235/60R17C   A01 A12 G01 R64 X45
               e2*2007/46*0151*..     74-132        235/60R17C   A12 R32
               - Frontantrieb
               - geschl. Aufbau
               - mit Radschrauben
               M14x1,5
               Opel Movano-A          58,5-107      215/60R17C A01 G83 T04 T09                       A07 A12 A14
               F9, U9, J9             58,5-107      215/60R17C R31 R64 T04 T09                       A18 S01
               K155, K156,            58,5-107      225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04
§22 54288*00




               e2*98/14*0130*..
               geschlossener Aufbau
               Opel Movano-B          74-132        215/60R17C   A13 R64 T04 T09                     A07 A14 A18
               MR, MW                 74-132        225/55R17C   A13 T04                             S01
               e1*2007/46*0362*..;    74-132        235/60R17    A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
               e1*2007/46*0579*..     74-132        235/60R17    A12 R32 T02 T06
               - Frontantrieb         74-132        235/60R17C   A01 A12 G01 R64 X45
               - geschl. Aufbau       74-132        235/60R17C   A12 R32
               - mit Radschrauben
               M14x1,5
               Renault Master 2       58,5-107      215/60R17C A01 G83 T04 T09                       A07 A12 A14
               FD, JD, D              58,5-107      215/60R17C R31 R64 T04 T09                       A18 S01
               H912,                  58,5-107      225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04
               e2*98/14/0129*..;
               e2*2007/46*0015*..
               geschlossener Aufbau
               Renault Master 3       74-132        215/60R17C   A13 R64 T04 T09                     A07 A14 A18
               MA/ML/MF/MM/VA/VF      74-132        225/55R17C   A13 T04 T09                         S01
               /VL/VM                 74-132        235/60R17    A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
               e2*2007/46*            74-132        235/60R17    A12 R32 T02 T06
               0016,0022,0023,        74-132        235/60R17C   A01 A12 G01 R64 T09 T14 X45
               0029,0047,0051,        74-132        235/60R17C   A12 R32 T09 T14
               0152,0153*..
               - Frontantrieb
               - geschl. Aufbau
               - mit Radschrauben
               M14x1,5




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 54288*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
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               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G83     Bei Fahrzeugen mit 195/65R16 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
               nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
               des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
               CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
               prüfen.

               G84     Bei Fahrzeugen mit 205/75R16 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
               nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
               des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
               CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
               prüfen.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               R31    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengrö-
               ße 205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               R32    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
               235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 6

               R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
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               T09     Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T14     Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X45      Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15
               oder 225/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54288 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55002423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ KS7017
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. Januar 2023




               Kocher                                                              00402043.DOC
§22 54288*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim