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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54289 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               KS7518
               Radgröße                          7.5Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               51           KS7518 LK112/ohne Ring               5/112/66,6          52          1400   2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54289
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             KS7518 (s.o.)
               Radgröße                          7.5Jx18H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 54289*00




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm      180                     27

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQV 300                 70 (150)        245/50R18    T04                                 A07 A12 A14
               639/2                                                                                    A18 A58 AFa
               e1*2007/46*                                                                              S01
               0457*25-..
               (FIN: W..447...)
               - Elektro

               eVito/ eVito Tourer     70 (150)        245/50R18    T04                                 A07 A12 A14
               639/2, 639/4                                                                             A18 A58 AFa
               e1*2007/46*0457*20-                                                                      Rm2 S01
               ..;
               e1*2007/46*0458*15-..
               (FIN: W..447...)
               - 245er-
               Serienbereifung
               - Elektro
               eVito/ eVito Tourer     70 (85)         225/50R18C   A91                                 A07 A14 A18
               639/2, 639/4            70 (85)         225/55R18    A01 A12 G01 T02                     A58 AFa Rm1
§22 54289*00




               e1*2007/46*0457*20-     70 (85)         235/50R18    A01 A12 G01 T01                     S01
               ..;                     70 (85)         245/50R18    A01 A12 G01 T04
               e1*2007/46*0458*15-..
               (FIN: W..447...)
               - 225er-
               Serienbereifung
               - Elektro
               Vito/Viano              65-190          245/45R18    T00                                 A07 A12 A14
               639, -/2, -/4, -/5                                                                       A18 A57 S01
               e9*2001/116*0048*..,
               e1*2007/46*
               0457*00-08,
               0458*00-07,
               0459*00-05,
               L275, L720
               - incl. MJ 2011
               V-Klasse/Vito           100-140         225/50R18    A10 R37 T99                         A07 A14 A18
               639/2, 639/4            100-140         225/55R18    A01 A12 G90 R37 T02 T98             A58 AHa NoE
               e1*2007/46*             100-140         225/55R18    A12 R37 R91 T02 T98                 S01
               0457*09-..              100-176         235/45R18    A10 T98
               0458*08-..              100-176         245/45R18    A10 T00
               (FIN: W..447...)
               nur Heckantrieb
               - incl. Marco Polo,
               Mixto,..
               V-Klasse/Vito           65-100          225/50R18    T99                                 A07 A12 A14
               639/2, 639/4            65-100          225/55R18    A01 G90 T02 T98                     A18 A58 AFa
               e1*2007/46*             65-100          225/55R18    R91 T02 T98                         NoE S01
               0457*09-..;             65-100          235/45R18    T98
               0458*08-..              65-100          245/45R18    T00
               (FIN: W..447...)
               nur Frontantrieb



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54289 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               V-Klasse/Vito 4matic   100-176        225/50R18   A10 R37 T99                          A07 A14 A18
               639/2, 639/5           100-176        225/55R18   A01 A12 G90 R37 T02 T98              A56 NoE S01
               e1*2007/46*            100-176        225/55R18   A12 R37 R91 T02 T98
               0457*09-..             100-176        235/45R18   A10 T98
               0459*06-..             100-176        245/45R18   A10 T00
               (FIN: W..447...)
               nur Allradantrieb
               - incl. Marco Polo,
               Mixto,..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§22 54289*00




               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54289 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
§22 54289*00




               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54289 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 6

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
               schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
               57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R91     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u.
               a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung
               225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.
§22 54289*00




               Rm2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 245/55R17 oder 245/50R18 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54289 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55069622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ KS7518
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 6

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2022 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.
§22 54289*00




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. Dezember 2022




               Kocher                                                                   00400962.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim