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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            L8520
               Radgröße                       8.5Jx20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                               Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)
                -             L8520 LK114,3/Ø70,0x66,1mm Nr.21 5/114,3/66,1      48         750      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54209
               Herstellerzeichen              AUTEC GERMANY
               Radtyp und Ausführung          L8520 (s.o.)
               Radgröße                       8.5Jx20H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54209*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              2420
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30,5           2425
                S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              30             2492
                S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        145              30             2492
                S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              30,5           2425
                S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        115              30,5           2425

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster (I) 2WD      63-92         225/35R20                                      A12 A14 A21
                SD/SR                     63-92         235/35R20                                      A58 KOV S02
                e2*2001/116*0314*..;      63-92         245/35R20        A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster (I) 4WD      66-92         225/35R20                                      A12 A14 A21
                SD/SR                     66-92         235/35R20                                      A56 KOV S02
                e2*2001/116*0314*..;      66-92         245/35R20        A01 K1a K1b
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                SR (SR*H..)               66-110        235/35R20                                      A58 F23 KOV
                e2*2001/116*              66-110        235/40R20                                      S05
                0323*43-..;
                e2*2007/46*0013*12-..
§22 54209*03




                - ab Modell 2018
                Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                SR (SR*H..)               66-110        235/35R20                                      A58 F23 KMV
                e2*2001/116*              66-110        235/40R20                                      S05
                0323*43-..;
                e2*2007/46*0013*12-..
                - ab Modell 2018
                - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
                Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                SR (SR*H..)               80-110        235/35R20                                      A56 F24 KOV
                e2*2001/116*              80-110        235/40R20                                      S05
                0323*43-..;
                e2*2007/46*0013*12-..
                - ab Modell 2018
                Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                SR (SR*H..)               80-110        235/35R20                                      A56 F24 KMV
                e2*2001/116*              80-110        235/40R20                                      S05
                0323*43-..;
                e2*2007/46*0013*12-..
                - ab Modell 2018
                - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
                Nissan Juke (I) 2WD       69-147        225/35R20                                      A12 A14 A21
                F15                                                                                    A58 S01
                e11*2007/46*0132*..;
                e3*2007/46*0162*..,
                e5*2007/46*1031*..
                - incl. Facelift 2014



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Juke (I) 4WD        140, 147     225/35R20                                      A12 A14 A21
                F15                        140, 147     235/35R20                                      A56 S01
                e11*2007/46*0132*..,       140, 147     245/30R20        A01 K2b
                e5*2007/46*1031*..
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke (I) Nismo RS   157, 160     225/35R20                                      A12 A14 A21
                F15                                                                                    A57 S01
                e11*2007/46*0132*..,
                e5*2007/46*1031*..
                Nissan Murano (II)         140, 188     235/55R20                                      A12 A14 A21
                Z51                        140, 188     245/50R20                                      S01
                e1*2001/116*0478*..        140, 188     255/45R20
                                           140, 188     255/50R20        A01 K2b
                                           140, 188     265/45R20
                                           140, 188     275/45R20        A01 K2b
                Renault Espace (V)         96-165       235/45R20                                      A12 A14 A21
                RFC                        96-165       245/45R20                                      A58 L06 S03
                e2*2007/46*0470*..
§22 54209*03




                Renault Fluence            63-103       235/30R20                                      A12 A14 A21
                Z                                                                                      Sth S02
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Limousine
                Renault Latitude           81,103       235/30R20        T88                           A12 A14 A21
                T                          81-127       225/35R20        T90                           Lim S04
                e2*2001/116*0363*..        81-127       235/35R20        A01 G81 T88 T92
                                           81-127       245/30R20        A01 K4h T90
                Renault Megane (III)       63-103       225/30R20        R70 T85                       A12 A14 A21
                Z                          63-162       235/30R20        A01 G01 K2b K6g T88           Cpe Flh S02
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (III)       63-103       225/30R20        R70 T85                       A12 A14 A21
                Z                          63-162       235/30R20        A01 G01 K6g T88               Car S02
                e2*2001/116*0373*..;
                e2*2007/46*0010*..
                - Grandtour
                Renault Megane (III)       78-103       225/30R20        R70 T85                       A12 A14 A21
                Z                          78-132       235/30R20        A01 G01 K2b K4i T88           Cbo S02
                e2*2001/116*0373*..;
                - Cabriolet
                Renault Megane R.S. (IV)   205, 221     235/30R20        T88                           A12 A14 A21
                RFB                        205, 221     245/30R20        A01 K8c T90                   A58 Flh L06
                e2*2007/46*0546*..                                                                     S02




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 4 von 8
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Scenic E-Tech (V)   55             235/45R20                                     A12 A14 A21
                RCB                         55             245/40R20     A01 K1c K3v                     A58 S06
                e2*2018/858*00018*07-..     55             255/40R20     A01 K1c K3v
                - Electric
                Renault Talisman          81-165           225/35R20     R37                             A12 A14 A21
                RFD                       81-165           235/35R20     R37                             A58 Car L05
                e11*2007/46*              81-165           245/35R20                                     Lim S02
                2969*00-07;               81-165           255/30R20
                e2*2007/46*0653*..        81-165           255/35R20
                Renault Talisman 4Control 81-165           245/35R20                                     A12 A14 A21
                RFD                       81-165           255/30R20                                     A58 Car L04
                e11*2007/46*              81-165           255/35R20                                     Lim S02
                2969*00-07;
                e2*2007/46*0653*..
                - mit Allradlenkung

               Allgemeine Hinweise
§22 54209*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 5 von 8

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
§22 54209*03




               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 6 von 8

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G81       Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
               zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
§22 54209*03




               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 7 von 8

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
§22 54209*03




               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54209 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55008622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 8 von 8

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2025 in Lambsheim statt.
§22 54209*03




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 6. März 2025



               Kocher                                                                                   00442952.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim