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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 1 von 6
                Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             NH8520
                Radgröße                        8.5Jx20H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 56            NH8520 LK120/ohne Ring                6/120/74,6        48         1000     2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      100015
                Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung           NH8520 (s.o.)
                Radgröße                        8.5Jx20H2
                Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 100015*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienmutter M14x1,5          Kegel 60°         205          -                 Serie
                       der Stahl-Serien-Räder

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Ford
                                                Volkswagen
                Spurverbreiterung               innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Transit Custom        81-125          235/45R20      A01 G90 T00                    A12 A14 A21
                 NRN                        81-125          235/45R20      T00 Z19                        A57 KOV NoE
                 e5*2018/858*00192*..       81-125          245/40R20      A01 G90 T99                    NoP S01
                                            81-125          245/40R20      T99 Z19
                                            81-125          255/35R20 HL   A01 K1a K1b K2b T00
                                            81-125          255/40R20      A01 G90 K1a K1b K2b T01
                                            81-125          255/40R20 HL   A01 G90 K1a K1b K2b T04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Transit Custom      100-125        235/45R20        A01 G90 T00                   A12 A14 A21
                 NRN                      100-125        235/45R20        T00 Z19                       A57 KMV NoE
                 e5*2018/858*00192*..     100-125        245/40R20        A01 G90 T99                   NoP S01
                 - Active/Trail           100-125        245/40R20        T99 Z19
                 - mit Radhaus-           100-125        255/35R20 HL     T00
                 Verbreiterungen          100-125        255/40R20        A01 G90 T01
                                          100-125        255/40R20        T01 Z19
                                          100-125        255/40R20 HL     A01 G90 T04
                                          100-125        255/40R20 HL     T04 Z19
                 Ford Transit Custom PHEV 87             255/40R20 HL     G90 K1a K1b K2b T04           A01 A12 A14
                 NRN                                                                                    A21 A58 KOV
                 e5*2018/858*00192*..                                                                   S01
                 - Plug-in Hybrid
                 Ford Transit/Tourneo     81-125         255/40R20        G90 K1a K1b K2b T01           A01 A12 A14
                 Custom                   81-125         255/40R20        K1a K1b K2b T01 Z19           A21 A57 KOV
                 NXN                      81-125         255/40R20 HL     G90 K1a K1b K2b T04           NoE NoP S01
                 e5*2018/858*00191*..     81-125         255/40R20 HL     K1a K1b K2b T04 Z19
§22 100015*00




                 Ford Transit/Tourneo      87            255/40R20 HL G90 K1a K1b K2b T04               A01 A12 A14
                 Custom                                                                                 A21 A58 KOV
                 NXN                                                                                    S01
                 e5*2018/858*00191*..
                 - Plug-in Hybrid
                 Ford Transit/Tourneo      100-125       255/40R20        A01 G90 T01                   A12 A14 A21
                 Custom                    100-125       255/40R20        T01 Z19                       A57 KMV NoE
                 NXN                       100-125       255/40R20 HL     A01 G90 T04                   NoP S01
                 e5*2018/858*00191*..      100-125       255/40R20 HL     T04 Z19
                 - Active/Trail
                 - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen

                 Ford Transit/Tourneo      87            255/40R20 HL A01 G90 T04                       A12 A14 A21
                 Custom                    87            255/40R20 HL T04 Z19                           A57 KMV S01
                 NXN
                 e5*2018/858*00191*..
                 - Plug-in Hybrid
                 - Active/Trail
                 - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 VW Bus (T7)               81-125        235/45R20        A01 G90 T00                   A12 A14 A21
                 NSN                       81-125        235/45R20        T00 Z19                       A57 KOV NoE
                 e5*2018/858*00263*..      81-125        245/40R20        A01 G90 T99                   NoP S01
                 - Transporter             81-125        245/40R20        T99 Z19
                                           81-125        255/35R20 HL     A01 K1a K1b K2b T00
                                           81-125        255/40R20        A01 G90 K1a K1b K2b T01
                                           81-125        255/40R20 HL     A01 G90 K1a K1b K2b T04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 3 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW Bus (T7)                81-125        255/40R20       G90 K1a K1b K2b T01              A01 A12 A14
                 NVN                        81-125        255/40R20       K1a K1b K2b T01 Z19              A21 A57 KOV
                 e5*2018/858*00262*..       81-125        255/40R20 HL    G90 K1a K1b K2b T04              NoE NoP S01
                 - Transporter, Caravelle   81-125        255/40R20 HL    K1a K1b K2b T04 Z19


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
§22 100015*00




                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 4 von 6

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
§22 100015*00




                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 5 von 6

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100015*00




                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2025 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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                Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 6 von 6

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 24. September 2025



                Kocher                                                                                 00456007.DOCX
§22 100015*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim