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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            NH8019
                Radgröße                       8.0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                               Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)
                 -             NH8019 LK114,3/Ø70,0x65,1mm Nr. 5/114,3/65,1      40         940      2400
                               3

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100013
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          NH8019 (s.o.)
                Radgröße                       8.0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100013*01




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5 (2-tlg)     Kegel 60°          115          37               24155
                       mitgeliefert

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Opel
                                               Peugeot
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Grandland Electric    104, 105       235/55R19      A90                            A14 A21 A58
                 K                          104, 105       245/50R19      A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       104, 105       255/50R19      A01 A12 K2b R03
                 - Elektro
                 Opel Grandland PHEV        110            235/55R19      A90                            A14 A21 A58
                 K                          110            245/50R19      A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       110            255/50R19      A01 A12 K2b R03
                 - Plug-in Hybrid

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Peugeot 3008 PHEV          110           235/55R19       A90                            A14 A21 A58
                 K                          110           245/50R19       A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       110           255/50R19       A01 A12 K2b R03
                 - Plug-in Hybrid
                 Peugeot 5008 PHEV          110           235/55R19       A90                            A14 A21 A58
                 K                          110           245/50R19       A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       110           255/50R19       A12 R03
                 - Plug-in Hybrid
                 Peugeot E-3008             104, 105      235/55R19       A90                            A14 A21 A58
                 K                          104, 105      245/50R19       A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       104, 105      255/50R19       A01 A12 K2b R03
                 - Elektro
                 Peugeot E-5008             104, 105      235/55R19       A90                            A14 A21 A58
                 K                          104, 105      245/50R19       A12                            V19 S01
                 e2*2018/858*00064*..       104, 105      255/50R19       A12 R03
                 - Elektro
§22 100013*01




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 3 von 5

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100013*01




                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 4 von 5

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
§22 100013*01




                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 29 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 5 von 5

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2025 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 100013*01




                Lambsheim, 29. Oktober 2025



                Kocher                                                                                  00457862.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim