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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            NH8019
                Radgröße                       8.0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 30            NH8019 LK120/ohne Ring                5/120/65,1        50         940      2400

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100013
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          NH8019 (s.o.)
                Radgröße                       8.0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100013*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel Ø 28 mm      180          36               Serie
                       (2-teilig)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Volkswagen
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW Amarok (I)              90-165          265/55R19     A12 R82 R89 188                 A07 A14 A21
                 2H, 2HS2                   90-190          255/50R19     A10 T03 T07 188                 A57 KMV S01
                 e1*2007/46*0356*..;        90-190          255/55R19     A10 188
                 e1*2007/46*0750*..         90-190          265/50R19     A12 T10 188
                 - Pickup                   90-190          265/55R19     A01 A12 G82 G89 188
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW Amarok (I)             90-132        255/50R19        A10 K1c K2c T03 T07 188       A01 A07 A14
                 2H, 2HS2                  90-132        255/55R19        A10 K1c K2c 188               A21 A57 KOV
                 e1*2007/46*0356*..;       90-132        265/50R19        A12 K1c K2c T10 188           S01
                 e1*2007/46*0750*..        90-132        265/55R19        A12 G01 K1c K2c 188
                 - Pickup
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 VW Bus (T6)               62-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
                 7HC                       62-150        245/45R19    A01 G01 T02                       A21 A57 AuT
                 e1*2001/116*                                                                           S01
                 0220*36-54
                 - California, Kombi,
                 Multivan,...
                 VW Bus (T6)               75-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
                 7HMA                      75-150        245/45R19    A01 G01 T02                       A21 A57 AuT
                 e1*2001/116*                                                                           S01
                 0289*25-43
                 - California
§22 100013*00




                 VW Bus (T6)               62-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
                 7J0                       62-150        245/45R19    A01 G01 T02 T98                   A21 A57 AuT
                 e1*2007/46*                                                                            S01
                 0130*16-31
                 -Transporter
                 - geschl.Aufbau
                 VW Bus (T6.1)             81-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
                 7HC                       81-150        245/45R19    A01 G01 T02                       A21 A57 S01
                 e1*2001/116*
                 0220*55-..
                 - California, Kombi,
                 Multivan, ...
                 - ab Facelift 2019
                 VW Bus (T6.1)             81-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
                 7HMA                      81-150        245/45R19    A01 G01 T02                       A21 A57 S01
                 e1*2001/116*
                 0289*44-..
                 - California
                 - ab Facelift 2019
                 VW Bus (T6.1)             66-150        245/40R19 HL A01 T01                           A07 A12 A14
                 7J0                       66-150        245/45R19    G01 T02 T98                       A21 A57 S01
                 e1*2007/46*0130*32-..
                 -Transporter
                 - geschl.Aufbau
                 - ab Facelift 2019




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100013 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW Bus (T7)                  100          245/40R19      A01 K1a K2b NoD T98             A07 A12 A14
                 ST                           100          245/40R19      A01 K1a K2h NoD T98             A21 A58 A60
                 e1*2018/858*00018*..         100-150      235/45R19      T99                             NoE NoP S01
                 - Multivan, California       100-150      245/40R19 HL   A01 K1a K2b T01
                                              100-150      245/40R19 HL   A01 K1a K2h T01
                                              100-150      245/45R19      A01 K1a K2b T02 T98
                                              100-150      245/45R19      A01 K1a K2h T02 T98
                 VW Bus (T7) PHEV             110          235/45R19      T99                             A07 A12 A14
                 ST                           110, 130     245/40R19 HL   A01 K1a K2b T01                 A21 A58 A60
                 e1*2018/858*00018*..         110, 130     245/40R19 HL   A01 K1a K2h T01                 MpH S01
                 - Multivan, California       110, 130     245/45R19      A01 K1a K2b T02
                 - Plug-in Hybrid             110, 130     245/45R19      A01 K1a K2h T02



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 100013*00




                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                          V      W        Y
                210 km/h                  100% 100% 100%
                220 km/h                  97%    100% 100%
                230 km/h                  94%    100% 100%
                240 km/h                  91%    100% 100%
                250 km/h                  -      95%      100%
                260 km/h                  -      90%      100%
                270 km/h                  -      85%      100%
                280 km/h                  -      -        95%
                290 km/h                  -      -        90%
                300 km/h                  -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                 Seite 4 von 7

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                188       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
§22 100013*00




                zul. Achslast von 1880 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 5 von 7

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                AuT      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G82      Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                G89      Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§22 100013*00




                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 6 von 7

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R82     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18 (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R89     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17 (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100013*00




                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55031125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ NH8019
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 7 von 7

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2025 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 100013*00




                Lambsheim, 6. August 2025



                Kocher                                                                                  00452838.DOCX




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