Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            NH8520
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                              Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)
                 26            NH8520 LK120/Ø72,6-Ø64,1mm Nr. 5/120/64,1        35         1040     2500
                               95

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100015
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          NH8520 (s.o.)
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100015*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M14x1,5 offen         Kegel 60°        130          -                  24139
                       (Classe 10)
                 S02   Mutter M14x1,5 offen         Kegel 60°        150              -              24139
                       (Classe 10)
                 S03   Mutter M14x1,5 offen         Kegel 60°        175              -              24139
                       (Classe 10)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BYD
                                               Lucid
                                               Tesla
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 2 von 8

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD HAN EV                130 (380)     245/40R20        K2b K4i K8z T99               A01 A12 A14
                 HC                        130 (380)     255/35R20        K2b K4i K8z T97               A21 A56 Lim
                 e9*KS18/858*11304*..                                                                   S01
                 - Elektro
                 BYD Seal                  70, 145       235/40R20        G90 K1c K2b K3b T96           A01 A12 A14
                 EKE, EK                   70, 145       255/35R20        K1c K2b K3b K3i K4h K5d K9v   A21 A57 Lim
                 e13*2018/858*                                            T97                           S01
                 00639*..;
                 e13*KS18/858*00023*..
                 - Elektro
                 BYD Seal U DM-i           72, 96        235/45R20                                      A12 A14 A21
                 SA3, SA3-E                72, 96        245/40R20        A01 K1a K2b                   A57 S01
                 e9*2018/858*11535*..;     72, 96        245/45R20        A01 G01 K1a K2b
                 e9*KS18/858*11477*..      72, 96        255/40R20        A01 K1c K2b K6w
                 - Plug-in Hybrid
                 BYD Seal U Elektro        65, 70        235/45R20                                      A12 A14 A21
                 SA3, SA3-E                65, 70        245/40R20        A01 K1a K2b                   A58 S01
§22 100015*00




                 e9*2018/858*11535*..;     65, 70        245/45R20        A01 G01 K1a K2b
                 e9*KS18/858*11477*..      65, 70        255/40R20        A01 K1c K2b K6w

                 BYD Sealion 7 (2WD)     70              235/45R20        R02                           A12 A14 A21
                 UK                      70              255/40R20        A01 K1c R02                   A58 V20 S01
                 e9*2018/858*11658*..    70              255/40R20        R03 T01
                 - Elektro
                 BYD Sealion 7 AWD (4WD) 145 (390)       245/45R20        K1a K1b                       A01 A12 A14
                 UK                      145 (390)       255/40R20        K1c T01                       A21 A56 S01
                 e9*2018/858*11658*..
                 - Elektro
                 BYD Tang EV             130 (380)       255/50R20                                      A12 A14 A21
                 STE                     130 (380)       265/45R20        T04 T08                       A56 Z20 S01
                 e9*KS18/858*11108*..    130 (380)       265/50R20
                 - Elektro               130 (380)       275/45R20
                 Lucid Air               165-271         245/40R20        T99                           A12 A14 A21
                 A1                      165-271         255/35R20        A01 K2b T97                   A57 KOV Lim
                 e5*2018/858*00070*..    165-271         255/40R20        A01 K2b R03                   VT0 S02
                 - Elektro
                 Tesla Model S           52-186          245/40R20        T99                           A12 A14 A21
                 002                     52-186          255/35R20        Nt1 T97                       A57 B02 Lim
                 e4*2007/46*0667*..      52-186          255/40R20        A01 K3s K3v T01 T97           S03
                 Tesla Model X           158-186         255/45R20        A10 T05                       A14 A21 A56
                 002                     158-186         265/45R20        A32                           B02 VT2 S03
                 e4*2007/46*0667*09-..   158-186         275/45R20        A98 R03




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 3 von 8

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
§22 100015*00




                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 4 von 8

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
§22 100015*00




                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
                zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 5 von 8

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
§22 100015*00




                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
                um 5mm aufzuweiten.

                K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 6 von 8

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                Nt1      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführung "Base".

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 100015*00




                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                 Seite 7 von 8

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6     235/55R20     285/45R20
                Nr. 7     245/30R20     255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14    255/45R20     285/40R20
                Nr. 15    255/50R20     285/45R20
                Nr. 16    255/55R20     295/45R20
                Nr. 17    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
§22 100015*00




                Nr. 18    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
                Nr. 19    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                Nr. 20    265/45R20     295/40R20
                Nr. 21    265/50R20     295/45R20
                Nr. 22    275/35R20     305/30R20
                Nr. 23    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                Nr. 24    275/45R20     305/40R20
                Nr. 25    285/35R20     335/30R20
                Nr. 26    285/40R20     325/35R20
                Nr. 27    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.


                VT0     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   245/40R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20
                Nr.   3   255/40R20     265/40R20
                Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
                Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                  Seite 8 von 8

                VT2     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   255/45R20     275/45R20; 295/40R20
                Nr.   2   265/40R20     275/40R20, 285/40R20
                Nr.   3   265/45R20     275/45R20, 285/45R20, 295/40R20
                Nr.   4   275/40R20     285/40R20, 295/40R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
                Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


                Z20       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2025 in Lambsheim statt.
§22 100015*00




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 24. September 2025



                Kocher                                                                                    00456002.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim