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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            NH8520
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 -             NH8520 LK114,3/Ø70,0x66,1mm         5/114,3/66,1      48         940      2400
                               Nr.21

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100015
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          NH8520 (s.o.)
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100015*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              2420
                 S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30,5           2425
                 S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              30             2492
                 S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        145              30             2492
                 S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              30,5           2425
                 S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        115              30,5           2425

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Dacia
                                               Nissan
                                               Renault
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 2 von 8

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Dacia Duster (I) 2WD      63-92         225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SD/SR                     63-92         235/35R20                                      A58 KOV S02
                 e2*2001/116*0314*..;      63-92         245/35R20        A01 K1a K1b
                 e2*2001/116*0323*..;
                 e2*2007/46*0013*..;
                 e2*2007/46*0030*..
                 Dacia Duster (I) 4WD      66-92         225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SD/SR                     66-92         235/35R20                                      A56 KOV S02
                 e2*2001/116*0314*..;      66-92         245/35R20        A01 K1a K1b
                 e2*2001/116*0323*..;
                 e2*2007/46*0013*..;
                 e2*2007/46*0030*..
                 Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SR (SR*H..)               66-110        235/35R20                                      A58 F23 KOV
                 e2*2001/116*              66-110        235/40R20                                      S05
                 0323*43-..;
                 e2*2007/46*0013*12-..
§22 100015*00




                 - ab Modell 2018
                 Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SR (SR*H..)               66-110        235/35R20                                      A58 F23 KMV
                 e2*2001/116*              66-110        235/40R20                                      S05
                 0323*43-..;
                 e2*2007/46*0013*12-..
                 - ab Modell 2018
                 - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SR (SR*H..)               80-110        235/35R20                                      A56 F24 KOV
                 e2*2001/116*              80-110        235/40R20                                      S05
                 0323*43-..;
                 e2*2007/46*0013*12-..
                 - ab Modell 2018
                 Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/35R20                                      A12 A14 A21
                 SR (SR*H..)               80-110        235/35R20                                      A56 F24 KMV
                 e2*2001/116*              80-110        235/40R20                                      S05
                 0323*43-..;
                 e2*2007/46*0013*12-..
                 - ab Modell 2018
                 - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 Nissan Juke (I) 2WD       69-147        225/35R20                                      A12 A14 A21
                 F15                                                                                    A58 S01
                 e11*2007/46*0132*..;
                 e3*2007/46*0162*..,
                 e5*2007/46*1031*..
                 - incl. Facelift 2014



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Nissan Juke (I) 4WD        140, 147     225/35R20                                      A12 A14 A21
                 F15                        140, 147     235/35R20                                      A56 S01
                 e11*2007/46*0132*..,       140, 147     245/30R20        A01 K2b
                 e5*2007/46*1031*..
                 - incl. Facelift 2014
                 Nissan Juke (I) Nismo RS   157, 160     225/35R20                                      A12 A14 A21
                 F15                                                                                    A57 S01
                 e11*2007/46*0132*..,
                 e5*2007/46*1031*..
                 Nissan Murano (II)         140, 188     235/55R20                                      A12 A14 A21
                 Z51                        140, 188     245/50R20                                      S01
                 e1*2001/116*0478*..        140, 188     255/45R20
                                            140, 188     255/50R20        A01 K2b
                                            140, 188     265/45R20
                                            140, 188     275/45R20        A01 K2b
                 Renault Espace (V)         96-165       235/45R20                                      A12 A14 A21
                 RFC                        96-165       245/45R20                                      A58 L06 S03
§22 100015*00




                 e2*2007/46*0470*..
                 Renault Fluence            63-103       235/30R20                                      A12 A14 A21
                 Z                                                                                      Sth S02
                 e2*2001/116*0373*..;
                 e2*2007/46*0010*..
                 - Limousine
                 Renault Latitude           81,103       235/30R20        T88                           A12 A14 A21
                 T                          81-127       225/35R20        T90                           Lim S04
                 e2*2001/116*0363*..        81-127       235/35R20        A01 G81 T88 T92
                                            81-127       245/30R20        A01 K4h T90
                 Renault Megane (III)       63-162       235/30R20        A01 G01 K2b K6g T88           A12 A14 A21
                 Z                                                                                      Cpe Flh S02
                 e2*2001/116*0373*..;
                 e2*2007/46*0010*..
                 - Fließheck
                 - Coupé
                 Renault Megane (III)       63-162       235/30R20        A01 G01 K6g T88               A12 A14 A21
                 Z                                                                                      Car S02
                 e2*2001/116*0373*..;
                 e2*2007/46*0010*..
                 - Grandtour
                 Renault Megane (III)       78-132       235/30R20        A01 G01 K2b K4i T88           A12 A14 A21
                 Z                                                                                      Cbo S02
                 e2*2001/116*0373*..;
                 - Cabriolet
                 Renault Megane R.S. (IV)   205, 221     235/30R20        T88                           A12 A14 A21
                 RFB                        205, 221     245/30R20        A01 K8c T90                   A58 Flh L06
                 e2*2007/46*0546*..                                                                     S02




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 4 von 8
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Renault Scenic E-Tech (V)   55            235/45R20                                     A12 A14 A21
                 RCB                         55            245/40R20      A01 K1c K3v                    A58 S06
                 e2*2018/858*00018*07-..     55            255/40R20      A01 K1c K3v
                 - Electric
                 Renault Talisman          81-165          225/35R20      R37                            A12 A14 A21
                 RFD                       81-165          235/35R20      R37                            A58 Car L05
                 e11*2007/46*              81-165          245/35R20                                     Lim S02
                 2969*00-07;               81-165          255/30R20
                 e2*2007/46*0653*..        81-165          255/35R20
                 Renault Talisman 4Control 81-165          245/35R20                                     A12 A14 A21
                 RFD                       81-165          255/30R20                                     A58 Car L04
                 e11*2007/46*              81-165          255/35R20                                     Lim S02
                 2969*00-07;
                 e2*2007/46*0653*..
                 - mit Allradlenkung
§22 100015*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 5 von 8

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100015*00




                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 6 von 8

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 100015*00




                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G81       Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
                zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 7 von 8

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
§22 100015*00




                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100015 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55034325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ NH8520
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                 Seite 8 von 8

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2025 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 100015*00




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 24. September 2025



                Kocher                                                                                   00455997.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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